Recht zum Umgang trotz Corona

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Auch während der Corona-Pandemie bleibt das Recht zum Umgang mit Kindern bestehen. Die Gefahr, die mit dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils verbunden ist, muss grundsätzlich in Kauf genommen werden. 

Anders kann es allerdings sein, wenn sich der andere Elternteil unverantwortlich verhält, also keine Distanz wahrt und seine Kontakte nicht einschränkt, Corona positiv getestet oder in Quarantäne ist . Dann muss Umgang ausgesetzt werden. 

Ebenso kann es erforderlich sein, Umgang auszusetzen, falls der umgangsberechtigte Elternteil oder ein Mitglied der beteiligten Haushalte einer Risikogruppe angehört und Anspruch auf besondere Rücksichtnahme und Schutz hat. Dann entfällt auch die Pflicht zum Umgang.

Rücksichtnahme und der Gedanke, sich und andere vor der Infektion zu schützen, müssen vorherrschend sein vor dem Wunsch von Kind und Elternteil, beisammen sein zu können. 

Umgang kann zumindest zeitweilig auch telefonisch, per Videotelefonie, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Auch sich draußen zum Spazierengehen unter Einhaltung von Distanz zu treffen, zum Skaten u. a., ist eine Alternative zum Übernachtungsumgang. Hier darf man durchaus kreativ werden und den Umgang der jeweiligen Situation anpassen. 

Es sollte zugleich, falls Umgang persönlich derzeit nicht durchgeführt werden kann, eine Regelung zur Nachholung getroffen werden, auf die sich beide Seiten freuen können. 

Wenn Eltern zu Hause bleiben oder im Homeoffice tätig sind, sollten diese sich, wenn möglich, darüber verständigen, Umgangskontakte auszudehnen oder der jeweiligen Arbeitssituation zeitlich anzupassen, und zwar auch dann, wenn eine klare Umgangsregelung besteht. Einfordern kann man es nicht, aber besondere Umstände erfordern von den Eltern auch besondere Regelungen, Rücksichtnahme und Flexibilität, um es sich und den Kindern zu erleichtern, diese Krise bestmöglich durchzustehen. 

Daher bemühen Sie sich bitte um eine kooperative und an den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtete positive Kommunikation, bei der im Vordergrund stehen sollte, wie man sich gegenseitig bei der Betreuung der Kinder am besten unterstützen kann und den Wünschen der Kinder entsprechen kann. 

Bedenken Sie, dass nicht jede Ablehnung eines Angebotes seitens des anderen Elternteils mutwillig ist und nur dazu dient, Umgang zu vereiteln. Es gibt in den meisten Fällen triftige Gründe, warum ein Angebot nicht angenommen werden kann, beispielsweise, weil das Kind täglich die von der Schule übermittelten Aufgaben am häuslichen Computer bearbeiten muss, es aber beim anderen Elternteil hierzu keine Möglichkeit hat oder aus Platzgründen dort einfach keinen ruhigen Arbeitsplatz hat. 

Daher gilt jetzt, mehr noch als in anderen Zeiten, miteinander gewaltfrei und vertrauensvoll als Eltern zu kommunizieren – der Kinder wegen.


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