Rechtsstreit in den Niederlanden – Gilt deutsches oder niederländisches Recht?

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Rechtsstreit in den Niederlanden – Gilt deutsches oder niederländisches Recht?


Viele deutsche Unternehmen und Privatpersonen sind auch auf dem niederländischen Markt tätig. Bei internationalen Geschäften mit Lieferanten oder Kunden aus den Niederlanden, kann es auch zu einem Rechtsstreit in den Niederlanden kommen.

Für viele ergeben sich dann einige rechtliche Fragen zu Prozessen in den Niederlanden. Gilt deutsches oder niederländisches Recht? Wie finde ich einen Anwalt in den Niederlanden? In diesem Rechtstipp werden grundlegende Fragen zu Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren in den Niederlanden beantwortet.


Welche Regeln gelten bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen und Niederländern?

Bei einem deutsch-niederländischen Rechtsstreit gibt es im Grunde zwei Fragen, die in einem solchen Fall gestellt werden müssen:

1. Welches Recht gilt? Deutsches oder niederländisches Recht?

2. Welches Gericht ist zuständig?

Denn nicht immer gilt für Sie als deutsches Unternehmen oder deutsche Privatperson auch deutsches Recht. Auch können Sie nicht alle Prozesse vor einem deutschen Gericht führen. Es hängt vor allem davon ab, welche Vereinbarungen Sie vorab mit der niederländischen Partei getroffen haben.


Wie und wo werden die Regeln für einen Streitfall festgelegt?

Wenn Sie mit einem niederländischen Unternehmen oder Kunden Geschäfte machen, gehen Sie eine Rechtsbeziehung mit dieser Partei ein. Die Grundlage für diese Rechtsbeziehung bildet meist ein Vertrag (z.B. ein Kaufvertrag, Liefervertrag oder Mietvertrag) oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen oder der niederländischen Gegenseite. 

In diesen Rechtsdokumenten sollte im Idealfall festgeschrieben sein, ob deutsches oder niederländisches Recht gilt und welches Gericht im Streitfall zuständig ist.


Welche Rahmenbedingungen gelten im Streitfall?

Der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihre Rechtsbeziehung mit der niederländischen Partei betreffen, können Angaben zur Rechtswahl  (=deutsches oder niederländisches Recht), sowie die Wahl des zuständigen Gerichts enthalten. Sie, bzw. die Gegenseite aus den Niederlanden können sich auf die angegebene Rechtswahl und Gerichtswahl berufen, wenn:

1. der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet oder durchgeführt wurde

2. wenn die AGBs auf korrekte Weise für anwendbar erklärt wurden und die andere Partei sie (nach Überreichen) zur Kenntnis nehmen konnte.


Beispiel: Ein niederländisches Unternehmen kauft eine Maschine von einem deutschen Lieferanten mit klaren Angaben

Bei dem oben beschriebenen Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des deutschen Lieferanten. Im Kaufvertrag wurden die AGBs mit aufgenommen. In den AGBs wurde festgelegt, dass deutsches Recht gilt und ein Gericht in Düsseldorf zuständig ist. 

Angenommen bei der Maschine taucht nach kurzer Zeit ein Defekt auf und der niederländische Kunde möchte ein Gerichtsverfahren einläuten. Es gilt dann - wie in den AGBs festgelegt - deutsches Recht und der Prozess wird vor dem angegebenen Gericht in Düsseldorf geführt.


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen kauft eine Maschine von einem niederländischen Lieferanten mit unklaren Angaben

Gehen wir davon aus, dass der deutsche Käufer und der niederländische Verkäufer keine gültige Rechtswahl (=deutsches oder niederländisches Recht) getroffen haben. Zum Beispiel, weil der Kaufvertrag nichts darüber aussagt oder weil die AGBs (auf niederländisch algemene voorwaarden) nicht ordnungsgemäß auf den Vertrag anwendbar sind. 

In diesem Fall bestimmen internationale Vorschriften (Rom I), welches Recht auf die Beziehung zwischen den Parteien anwendbar ist. Je nach Rechtsgebiet unterscheidet sich, welches Recht gilt. Es empfiehlt sich, in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten, der auf internationale Rechtsstreitigkeiten spezialisiert ist.


Gilt ein deutsches Urteil auch in den Niederlanden, bzw. ein niederländisches Urteil auch in Deutschland?

Ja, die europäischen Regelungen sorgen dafür, dass ein deutsches, bzw. niederländisches Urteil auch überall in Europa vollstreckt werden kann.


Fazit

Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen und niederländischen Parteien können sehr langwierig sein, wenn nicht vorab festgelegt wurde, welches (nationale) Recht gilt und welches Gericht zuständig ist.

Komplizierte Rechtsstreitigkeiten mit niederländischen Parteien können vermieden werden, indem Sie die Rechts- und Gerichtswahl vorab klar vereinbaren, z.B. in den AGBs (bzw. den algemene voorwaarden) oder dem jeweiligen Vertrag (Kauf-, Miet- oder Liefervertrag). 

Die Begleitung durch einen kompetenten Anwalt bzw. Notar bei der Gestaltung dieser Dokumente, kann Ihnen im Streitfall viel Aufwand, Ärger und Geld ersparen.

Bei weiteren Fragen zum niederländischen Recht, kontaktieren Sie mich gerne via Telefon oder Mail!

Foto(s): pixabay.com


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