Rentenberatung: Erhöhen Anrechnungszeiten wegen Schulausbildung und Hochschulausbildung die Rente?

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Seit dem Jahr 2009 werden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nicht mehr mit Entgeltpunkten rentensteigernd berücksichtigt. Zeiten des Fachschulbesuchs nach Vollendung des 17. Lebensjahrs und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wirken dagegen weiterhin für die Dauer von höchstens drei Jahren rentensteigernd. Diese Zeiten werden mit Entgeltpunkten von maximal 0,0625 EP je Monat bewertet.

Das bedeutet aber nicht, dass Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung keine rentenrechtliche Bedeutung mehr haben. Sie haben zum einen nach wie vor rentenbegründende Wirkung bei Erwerbsminderungsrenten sowie vorgezogenen Altersrenten für langjährig Versicherte und schwerbehinderten Menschen. Zum anderen können sich diese Zeiten mittelbar rentensteigernd auswirken, da sie als nicht belegungsfähige Kalendermonate eine Versicherungslücke schließende Funktion haben.

Meine Mitarbeiterinnen vereinbaren mit Ihnen gern einen Beratungstermin unter Tel. 030 694 04 44, wenn Sie eine Rentenberatung wünschen. Sollten Sie nicht in die Kanzlei in Berlin-Schöneberg kommen können, ist eine Beratung auch per Telefon und e-mail möglich.


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