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Rentner zu Bewährungsstrafe wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 30.01.17, Aktenzeichen 1118 Ds 247 Js 121291/16, einen 64- jährigen Rentner wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe, wegen des Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten, wegen Besitzes zweier halbautomatischer Kurzwaffen und Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Gleichzeitig wurde gegen ihn eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Staatskasse verhängt.

Im vorliegenden Fall verkaufte der Angeklagte am 27.01.2016 eine erlaubnispflichtige Waffe an einen Bekannten, obwohl dieser über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte.

Im Rahmen einer am selben Tag durchgeführten Hausdurchsuchung stellten Polizeibeamte in der Wohnung des Angeklagten zudem zwei halbautomatische Selbstladepistolen, ein Revolver und mehrere Patronen sicher. Außerdem wurde ein gefälschter italienischer Reisepass mit einem Lichtbild des Angeklagten aufgefunden.

Der Angeklagte zeigte sich im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München geständig und einsichtig. Er gab dabei an, die Waffen auf Flohmärkten erworben und gesammelt zu haben. Zudem habe er den gefälschten Ausweis nie benutzt, obwohl er ihn seit über 20 Jahren besessen hatte.

Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten schließlich eine Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Zu Gunsten des Angeklagte wurde dabei berücksichtigt, dass die aufgefundenen Waffen aufgrund des Alters in keinem Zustand waren und der Revolver zudem nicht voll funktionsfähig war. Ebenfalls wurde zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der gefälschte Ausweis zur Verwendung im Rechtsverkehr ungeeignet war.

Das Urteil ist rechtskräftig


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