Restschuldversicherung/Ratenschutzversicherung: hohe Kosten, wenig Leistung

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Viele Darlehensnehmer kennen das:

Man will ein Darlehen abschließen und bekommt gleichzeitig eine Restschuldversicherung/Ratenschutzversicherung empfohlen bzw. nahegelegt.

Restschuldversicherung ist nicht verpflichtend

Grundsätzlich trifft den Darlehensnehmer keine Pflicht, eine Restschuldversicherung abzuschließen.

Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit.

Häufig finden sich zwar entsprechende Formulierungen im Darlehensvertrag. Dies hat aber den Hintergrund, dass im Falle einer freiwilligen Restschuldversicherung die Kosten hierfür nicht bei dem Effektivzins berücksichtigt werden müssen.

Bei Kunden mit schlechter Bonität wird die Restschuldversicherung zuweilen auch ausdrücklich gefordert.

Sofern man nicht direkt von der Bank gezwungen wird, eine solche Versicherung abzuschließen, sollte man sich nach einem Darlehen ohne Versicherungsschutz erkundigen.

Die erhältlichen Restschuldversicherungen sind in der Regel nicht zu empfehlen:

Hohe Kosten

Ein hoher Anteil der Kosten für den Versicherungsschutz sind Provisionen. So ist in den Versicherungsprämien die Provision für die Vermittlung und den Abschluss des Versicherungsvertrages zu Gunsten der Bank bereits mit einkalkuliert. Diese Provisionen belaufen sich nach einer Marktuntersuchung der BaFin vom 21.06.2017 auf bis zu 77 %.

Dies würde bedeuten, dass in diesem Fall allenfalls 23 % für den eigentlichen Versicherungsschutz aufgewendet werden können.

Im Bereich der Restschuldversicherungen besteht kein transparenter Markt. Dies zeigt sich schon an der Tatsache, dass dem Darlehensnehmer in der Regel nur ein Angebot für eine Restschuldversicherung gemacht wird.

Die hohen Kosten sprechen ebenfalls für einen nicht funktionierenden Markt.

Hintergrund ist, dass die Restschuldversicherungen auf Initiative der Banken abgeschlossen werden. Sie geben daher auch deren Konditionen vor, haben aber gleichzeitig kein Interesse daran, auf die Kosten zu achten.

Dies muss im Ergebnis zu unvorteilhaften Versicherungsprodukten führen:

Unvorteilhafte Konditionen

Restschuldversicherungen sind nicht nur teuer, häufig bieten sie auch keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

So finden sich viele Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsschutz letztlich aushöhlen.

Beliebt sind unter anderem Klauseln, die den Versicherungsschutz ausschließen, wenn der Darlehensnehmer wegen bestimmter Erkrankungen „in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung ärztlich beraten oder behandelt wurde“.

Es folgt eine umfangreiche Aufzählung der hiervon umfassten Erkrankungen, beispielhaft:

„Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, der Blutgefäße, der Leber, der Wirbelsäule, der Gelenke, der Verdauungsorgane, der Schilddrüse, der Haut, der Atmungsorgane sowie Stoffwechselerkrankungen, Nieren- und Harnwegserkrankungen, bösartige Tumorerkrankungen als auch die Folgen von HIV-Infektionen/AIDS, Suchterkrankungen und psychische oder neurologische Erkrankungen.“

Diese Auflistung kann je nach Versicherungsvertrag auch noch umfangreicher ausfallen. Kennzeichnend ist jedenfalls, dass der Versicherer versucht, sämtliche relevanten Erkrankungen in die Aufzählung mit aufzunehmen.

So wird das Regel-Ausnahme-Prinzip in sein Gegenteil verkehrt: Genannt werden diejenigen Erkrankungen, die gerade zu einem Ausfall des Darlehensnehmers führen können.

Somit kann man sich im Ergebnis die Restschuldversicherung sparen.

Folgen für die Praxis

Jeder Darlehensnehmer sollte sich den Abschluss einer Restschuldversicherung genauestens überlegen. Ist eine solche bereits abgeschlossen, so sollte die Möglichkeit des Widerrufs und der Kündigung geprüft werden.

Tritt der Versicherungsfall ein, lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Ist die Klausel überhaupt wirksam, wurde sie von der Versicherung richtig ausgelegt/angewendet? Mit einer sorgfältigen Argumentation aufseiten des Darlehensnehmers erhöhen sich die Aussichten, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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