Rotlichtverstoß

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Eine ganz alltägliche Situation, wie sie täglich oft in Deutschland vorkommt:

Auf dem Weg zu Arbeit, Kita, Termin o.ä. hat man es eilig und nimmt die Ampel bei Rot.

Und schon ist es passiert: Ein Blitzer hat Sie beim Überfahren der Ampel erwischt und Sie bekommen in absehbarer Zeit Post von der Polizei. Nicht nur ein Blitzer kann dies bezeugen. Unter Umständen kann eine Anzeige auch durch (ggf. zufällig anwesende) Polizeibeamte oder Privatpersonen erfolgen.

Eine entscheidende Rolle im Zusammenhang mit dem sog. Rotlichtverstoß kommt der Dauer zu:

So handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand als die Haltelinie überfahren wurde. Dieser kann neben Punkten und Geldbuße auch ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Es kommt insoweit also darauf an, überzeugend darzustellen, dass die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens nur 1,0 Sekunden oder kürzer auf Rot stand.

Fehlerfreie Messung

Da dem betroffenen Autofahrer ein Rotlichtverstoß und somit auch die Richtigkeit des vorgeworfenen Messergebnisses zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, kann genau an dieser Stelle anwaltlich vorgegangen werden. So können ggf. Zweifel am Aufbau der Messstation, an der Durchführung der Messung selbst oder an der Richtigkeit des Messergebnisses Zweifel geweckt werden.

Sollte ein solches Vorgehen keinen Erfolg haben, kann anwaltlich auch das weitere Vorgehen erörtert werden. So kann unter Umständen darauf hingewirkt werden, dass ein Fahrverbot ausnahmsweise erlassen wird – der Betroffene mithin verschont bleibt. Sollte dies nicht möglich sein, kann im Weiteren auch auf den Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins hingewirkt werden, sodass der persönliche Einschlag der Maßnahme nicht allzu gravierend ausfällt.

Was im Einzelfall unternommen werden kann oder welche Konsequenzen drohen, kann Ihnen Ihr Anwalt nach Einsicht in die Fallakte mitteilen.

Eine überfahrene Ampel und die drohenden Konsequenzen bedeuten also nicht das Ende der Welt. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie der Situation gewappnet und gefasst entgegen treten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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