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Rechtsanwalt

Benjamin C. Wenzel

Fachanwaltskanzlei Wenzel
Fachanwaltskanzlei Wenzel

Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
FD
von F. D. am 10.04.2024 um 08:48 Uhr

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Rechtsanwalt Wenzel an der Freien Universität Berlin, welches er mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete, und anschließend das Referendariat bei der Präsidentin des Kammergerichts fortführte. In dieser Zeit war er im Rahmen seiner Ausbildungsstation beim Landgericht Berlin für Zivilsachen sowie der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach dem erfolgreichen Erlangen des zweiten jur. Staatsexamens wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und gründete seine auf das Strafrecht ausgerichtete Kanzlei in Berlin.



Strafrecht

Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Herr Rechtsanwalt Wenzel verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über langjährige praktische Berufserfahrung und über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die er durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl an Fällen erlangte. Er bietet seinen Mandanten eine hoch qualifizierte Beratung und Vertretung als Strafverteidiger an und vertritt Sie selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung. Er vertritt Sie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und den damit verbundenen verkehrsrechtlichen Delikten oder bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen. Darüber hinaus können Sie sich auch an ihn wenden, wenn Ihnen Körperverletzung, Sexualdelikte oder Stalking vorgeworfen wird. Außerdem setzt sich Herr Rechtsanwalt Wenzel auch konsequent und versiert für die Rechte von Opfern einer Straftat ein. Als Nebenkläger, im Adhäsionsverfahren und als Opferanwalt macht er sich für die individuellen Interessen des Geschädigten stark und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie geltend.

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall übernimmt Herr Rechtsanwalt Wenzel die gesamte Schadensregulierung sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Ebenso setzt er Ansprüche auf Kostenerstattung für Mietwagen, Reparatur oder Nutzungsausfall durch und übernimmt selbstverständlich die Korrespondenz mit der Versicherung und der Gegenseite. Weiterhin wird er für Sie tätig, wenn Sie Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen werden.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Eng verbunden mit dem Verkehrsrecht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, das für Gesetzesübertretungen als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Wir Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeworfen wird, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder ein Verstoß gegen ein Halte- und Parkverbot, und Sie Strafpunkte oder ein Fahrverbot erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an Herrn Rechtsanwalt Wenzel. Er übernimmt die Prüfung entsprechender Bußgeldbescheide und vertritt Ihre Rechte im Bußgeldverfahren.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil, nutzen Sie dafür einfach die angegebenen Kontaktdaten. Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in meinen Rechtstipps! Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Benjamin C. Wenzel ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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