Rudolf Wöhrl AG: Amtsgericht Nürnberg eröffnet Insolvenzverfahren

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Am 1. Dezember eröffnete das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rudolf Wöhrl AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: IN 1156/16). Das Gericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Volker Böhm zum Sachwalter. Mögliche Forderungen betroffener Anleger sollten form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle beim zuständigen Sachwalter angemeldet werden. Der Stichtag hierfür ist der 23. Dezember 2016. Das Unternehmen möchte den Sanierungsprozess mithilfe des zuständigen Sachwalters vorantreiben. Bislang ist noch kein konkreter Sanierungsplan vorgestellt worden, allerdings hat die Wöhrl AG in den letzten Wochen bereits die ersten Maßnahmen ergriffen und vier Filialen geschlossen. Die Anleger müssen ebenfalls mit einschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel Stundungen der Zinszahlungen, Laufzeitverlängerungen ihrer Anleihen, Teilverzichten, verringerten Zinssätzen oder Rückforderungen der bereits erhaltenen Ausschüttungen rechnen. Insgesamt stehen 30 Mio. Euro Anlegergelder auf dem Spiel.

Im Jahr 1933 gründete der Namensgeber Rudolf Wöhrl sein erstes Bekleidungsgeschäft. Im Laufe der Jahre expandierte das Unternehmen, sodass 1949 das Stammhaus „Wöhrl-City“ in Nürnberg eröffnete. Daraufhin folgten weitere Filialen, sodass Wöhrl lange zu den größten Mode- und Sporthäusern in Deutschland gehörte. Im Jahr 2013 gab die Wöhrl AG eine Unternehmensanleihe aus (WKN: A1R0YA). Bei einer fünfjährigen Laufzeit und einer Verzinsung von 6,5 Prozent p.a. investierten die Anleger rund 30 Mio. Euro. Der Druck auf dem Modemarkt nahm in den letzten Jahren vehement zu, sodass viele Unternehmen starke Umsatzeinbußen verzeichnen mussten. Seit Anfang September befand sich der Bekleidungskonzern Wöhrl AG im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Am 6. September 2016 hat das Amtsgericht Nürnberg dem Antrag des Unternehmens stattgegeben. Die Wöhrl AG hatte maximal drei Monate Zeit einen Insolvenzplan vorzulegen. Am 1. Dezember 2016 eröffnete das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rudolf Wöhrl AG. Das Unternehmen möchte mithilfe des Sachwalters die Sanierung vorantreiben und fokussiert sich nach wie vor auf die Suche eines potenziellen Investors.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Mögliche Forderungen müssen form- und fristgerecht bis zum 23. Dezember 2016 beim zuständigen Sachwalter angemeldet werden. Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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