Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rudolf Wöhrl AG

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Zwecks Restrukturierung des Bekleidungsunternehmens Rudolf Wöhrl AG wurde im September 2016 ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Drei Monate verblieben dem Unternehmen daraufhin, um einen tauglichen Sanierungsplan aufzustellen. Diese Frist ist nun abgelaufen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung soll der Plan in die Tat umgesetzt werden.

Bisheriger Geschehensablauf

Das Textilhandelsunternehmen mit Hauptsitz in Nürnberg wurde im Jahr 1933 von Rudolf Wöhrl als Geschäft für Herren- und Knabenbekleidung gegründet. 83 Jahre später verfügte das Unternehmen über 36 Standorte und beschäftigte circa 2300 Mitarbeiter.

Am 06. September 2016 wurde ein Schutzschirmverfahren mit der Zielsetzung der Neustrukturierung des Unternehmens eingeleitet. Zeitgleich wurden der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Andreas E. Mach zum Vorstandsvorsitzenden sowie Dr. Christian Gerloff, Rechtsanwalt in der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte mit Sitz in München, zum Chief Restructuring Officer benannt.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung

Wegen Zahlungsunfähigkeit wurde schließlich am 01. Dezember 2016 durch das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet. Hiervon betroffen sind insbesondere die Besitzer mittelständischer Unternehmensanleihen im Wert von insgesamt etwa 30 Millionen EUR, jährlich verzinst mit 6,5 %, deren Laufzeit hierbei fünf Jahre beträgt. Sie erstreckt sich bis einschließlich zum 12. Februar 2018. Die Anleihen, gekennzeichnet durch die WKN/ISIN A1R0YA/DE000A1R0YA4, sind weder nachrangig noch besichert.

Obwohl in dieser Variante des Verfahrens die bisherige Geschäftsleitung weiterhin Bestand hat und ihre Verfügungsgewalt über die AG nur partiell einbüßt, wird sie durch einen externen Sachwalter, Volker Böhm, Fachanwalt für Insolvenzrecht im Unternehmensverbund Schultze & Braun, unterstützt.

Im Sinne der Realisierung des entwickelten Sanierungsplans sollen nun im Frühjahr des kommenden Jahres vier Filialen geschlossen werden, darunter die Filialen am Potsdamer Platz in Berlin und im PEP-Einkaufscenter in München. Die Schließung betrifft 146 Mitarbeiter. Bis zu diesem Zeitpunkt soll ein Investor gefunden werden. Darüber hinaus ist eine umfangreiche Modernisierung weiterer acht Filialen geplant.

Die Rudolf Wöhrl AG ist nach Steilmann, KTG Agrar und German Pellets ein weiteres mittelständisches Unternehmen, das im laufenden Kalenderjahr in Insolvenz geriet.

Wie können wir Sie unterstützen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann │ von Rüden vertritt die Interessen zahlreicher Anleihegläubiger in mehreren Insolvenzverfahren. Unsere Betreuung beginnt hierbei bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens. Mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber anderen Gläubigergruppen sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen.

Gerne werden wir auch Sie als betroffene Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG im Insolvenzverfahren betreuen und überprüfen, in welchem Umfang wir für Sie Schadensersatzansprüche – etwa auf der Grundlage vorangegangener fehlerhafter Anlageberatung – geltend machen können.

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