Rückforderung vom Jobcenter, was tun?

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Wer arbeitet und zusätzlich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhält, hat oft Probleme mit der Verrechnung der Leistungen. Arbeitsentgelt schwankt teilweise erheblich von Monat zu Monat.

Das Jobcenter müssen die aktuellen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Anschließend werden Leistungen entweder nachgezahlt oder gekürzt.

Mit einer Aufhebung wird meist mitgeteilt, wieviel zu zurückzuzahlen ist. Dann liegt ein „Aufhebungs- und Erstattungsbescheid“ vor. Meist wird zugleich erklärt, dass ein Teil der laufenden Leistung einbehalten wird. Hierbei handelt es sich um eine Aufrechnung.

Es stellen sich vor allem folgende Fragen:

  • Wurde die Rückzahlung korrekt berechnet?
  • Kann man verhindern, dass sofort Leistungen gekürzt werden?

Die korrekte Berechnung lässt sich nur anhand des Bescheides prüfen. Die Berechnungen sind ziemlich komplex und daher sehr fehleranfällig. Jeder Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sollte daher anwaltlich geprüft werden.

Wenn gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ein Widerspruch eingelegt wird, darf das Jobcenter die laufenden Leistungen nicht kürzen, bis über den Widerspruch entschieden wurde.

Oftmals verfahren die Jobcenter anders. Die Leistungen werden bereits im Folgemonat gekürzt. Auch hierzu empfiehlt es sich einen Anwalt aufzusuchen.

Bitte beachten Sie:

  • Notieren Sie sich auf dem Bescheid, wann dieser bei Ihnen im Briefkasten war. Heben Sie den Briefumschlag auf.
  • Sie haben einen Monat Zeit, um zu widersprechen. Berechnen Sie diese Zeit sicherheitshalber nach dem Datum auf dem Bescheid.

Vor den Kosten müssen Sie nicht zurückschrecken. Für die Aufhebung von Leistungen erhalten Sie einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist. Diesen legen Sie dem Anwalt vor. Der Anwalt kann einen Eigenanteil von Ihnen von 15,00 € verlangen.

Bei einigen Amtsgerichten erhalten Sie den Beratungshilfeschein nicht sofort. Das ändert nichts daran, dass Sie die Frist zum Widerspruch beim Jobcenter einhalten müssen.


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