Rückgabe manipulierter Dieselautos

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Inzwischen gibt es auch in Berlin Fahrverbote für Dieselautos. Weitere Städte werden wohl folgen. Hamburg und München sind bereits von Fahrverboten betroffen. Die Autoindustrie macht keine wirklichen Zusagen. Insofern wird die Sachlage für Dieselfahrer immer drastischer.

Wer deswegen sein Dieselfahrzeug zurückgeben möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Er kann Ansprüche gegen den Verkäufer, den Motorhersteller und gegen die Autokreditbank geltend machen.

Die Motorhersteller haben in vielen Autos manipulierende Software eingebaut, sodass bei offiziellen Tests zwar die Stickoxidwerte eingehalten wurden. Im Straßenverkehr werden diese aber überschritten. Somit hat der Käufer das Problem mit den nicht eingehaltenen Abgasemissionen, obwohl ihm beim Kauf zugesagt wurde, dass die Werte eingehalten werden.

Wegen dieser Manipulation können Dieselfahrer Schadensersatzansprüche gegen die Motorhersteller geltend machen und bei Erfolg das Auto an den Motorhersteller zurückgeben. Diese Vorgehensweise ist möglich bei VW, Audi und Porsche sowie weiteren Automarken.

Die Rückgabe an die Autobank ist bei beinahe allen Autobanken möglich, da die meisten Kreditverträge nicht den formalen Voraussetzungen entsprachen. Deswegen kann in den meisten Fällen noch im Nachhinein der Kreditvertrag widerrufen werden und bei Erfolg ebenfalls das Auto zurückgegeben werden.

Ansprüche gegen den Händler können grundsätzlich bis zu zwei Jahre nach Kauf geltend gemacht werden. Die Manipulation der Abgasemission stellt einen erheblichen Mangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Lassen Sie Ihre Ansprüche und Möglichkeiten von einer erfahrenen Fachanwältin prüfen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat bereits zahlreiche Fälle im sogenannten Dieselgate betreut und freut sich, auch Ihre Ansprüche tatkräftig geltend zu machen.


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