Rücksendekosten bei Bestellungen im Internet

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Bei Bestellungen im Internet gelten zum Teil andere Regeln als im Ladengeschäft. So haben Verbraucher ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht. Ob jemandem ein Widerrufsrecht zusteht, folgt aus dem Gesetz (§ 312 d BGB). Ist diese Voraussetzung geben muss der Verbraucher innerhalb der Frist den Widerruf erklären. Wie lange diese Frist ist und wann sie anfängt zu laufen ist abhängig von der Art der Bestellung im Internet, also wie zum Beispiel über das Widerrufs- und Rückgaberecht aufgeklärt wurde. So ist unter Umständen eine Bestellung bei Amazon anders zu Beurteilen als ein Kauf von einem Power-Seller bei ebay.

Sind beide Voraussetzungen gegeben (Recht zum Widerruf & Widerruf innerhalb der Frist), kann der Käufer widerrufen und die Ware zurück senden. Dabei stellt sich die Frage, wer die Portokosten zu tragen hat. § 357 BGB bestimmt, dass bei einem Warenwert über 40 € der Unternehmer die Versandkosten zu tragen hat. Es kommt aber auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an und nicht auf den Wert der Gesamtbestellung.

Zu beachten ist, dass die 40 € Grenze nur Anwendung findet, wenn die Ware mit der Bestellung übereinstimmt. Ist die Ware eine andere oder mangelhaft, hat der Verbraucher auch bei einem Warenwert unter 40 € einen Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten.


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