Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehns bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

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Fall

Der Arbeitgeber gewährt einem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von EUR 50.000,--. Hierauf leistet der Arbeitnehmer monatliche Rückzahlungsbeträge in Höhe von EUR 350,--, die direkt vom Lohn abgezogen werden. Im Darlehensvertrag ist vereinbart, dass dem Arbeitgeber ein Recht zur Kündigung (des Darlehens) zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung beendet wird.

Der Arbeitnehmer kündigt nach einigen Jahren das Arbeitsverhältnis selbst. Daraufhin kündigt der Arbeitgeber den Darlehensvertrag und verlangt die Rückzahlung des gewährten Darlehens.

Da der Arbeitnehmer nicht zahlt, klagt der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Darlehensrestbetrages. 

Frage

Wie würden Sie entscheiden?

Kann der Arbeitgeber die Rückzahlung des gewährten Darlehens verlangen?

Entscheidung der Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichte haben durch alle Instanzen die Rückzahlung des Darlehens abgelehnt.

Zur Begründung haben die Arbeitsgerichte im Wesentlichen ausgeführt, dem Arbeitgeber stehe kein außerordentliches Kündigungsrecht zu, da die Regelung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). 

Denn der Darlehensvertrag enthielt vorformulierte Vertragsbedingungen des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer keinen Einfluss hatte nehmen können. Die vertragliche Regelung, wonach der Arbeitgeber das Darlehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall kündigen dürfe und zwar auch dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ein Verhalten des Arbeitgebers selbst veranlasst würde, benachteilige den Arbeitnehmer unangemessen.

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts habe der Arbeitgeber kein schützenswertes Interesse an einer vorzeitigen Rückzahlung des gesamten Darlehens. Vielmehr sei es ihm in einem solchen Fall zuzumuten, den Darlehensvertrag auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers wie vorgesehen fortzuführen. Denn der Arbeitnehmer habe es nicht in der Hand, durch Betriebstreue und vertragsgerechtes Verhalten einer Kündigung des Darlehensvertrages zu entgehen. Vielmehr könne der Arbeitgeber als Darlehensgeber den Grund für die Kündigung des Darlehensvertrages selbst herbeiführen.

Ergebnis

Der Arbeitgeber durfte wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer die Rückzahlung des Darlehens nicht verlangen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Weilheim. Alle vom Autor bisher erschienenen Artikel zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen können im Internet auf der Homepage des Autors unter www.fachanwalt-arbeitsrecht.de kostenlos abgerufen werden. 

Rechtsanwalt

Hans-Georg Rumke


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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