Rürup- oder Basisrente: Totalverlustrisiko droht!

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Leider hat der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente ein Totalverlustrisiko geschaffen.

Eine Rürup- oder Basisrente hört sich zunächst einmal gut an: Man kann erhebliche Beträge ansparen und in seine Altersvorsorge stecken und kann die Beiträge (begrenzt) bei der Steuer als Sonderausgaben geltend machen und mindert so sein zu versteuerndes Einkommen. Im Jahr 2019 beträgt der maximal steuerlich absetzbare Betrag für Rürup-Renten für Ledige 24.305,00 EUR und Verheiratete 48.610,00 EUR. Davon sind in 2019 88 % der gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Selbstständige, die die Freibeträge ganz ausnutzen, zahlen also innerhalb von wenigen Jahren über einhunderttausend Euro oder sogar mehrere hunderttausend Euro ein.

Totalverlustrisiko?

Was viele aber nicht wissen: Bei vielen Verträgen ist das Geld im Falle des Todes vollständig weg. Die Erben erhalten gar nichts. Es muss unbedingt beachtet werden, dass bei Rürup-Renten oft die Erben, also sogar der Ehegatte oder die eigenen Kinder, leer ausgehen. Die einbezahlten Prämien, die in vielen Fällen ein Vermögen ausmachen, streicht dann einfach das Versicherungsunternehmen ein.

Wenn Sie in dem Beratungsgespräch durch den Vermittler oder der Bank über dieses Risiko nicht aufgeklärt worden sind, ist das ein klarer Schadensersatzfall.

Wie kann ich den Vertrag auflösen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben darf ein Rürup- oder Basisrentenvertrag auch nicht vorzeitig kündbar sein. Dennoch gibt es zwei Möglichkeiten, sich von den Nachteilen eines Rürup-Vertrages zu befreien:

  1. Schadensersatz
  2. Widerspruch oder Widerruf

1. Schadensersatz

Wurden Sie über die zahlreichen Nachteile eines solchen Vertrages nicht aufgeklärt, schuldet entweder das Versicherungsunternehmen selbst oder der Versicherungsmakler Schadensersatz. Das bedeutet, Sie bekommen Ihre eingezahlten Prämien zurück. Eine Schadensersatzpflicht besteht dann, wenn Sie über eines der folgenden Risiken nicht aufgeklärt worden sind:

  • nicht vererbbar, sprich Totalverlustrisiko bei vorzeitigem Tod
  • keine vorzeitige Kündbarkeit
  • kein Recht auf Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn
  • Verlustrisiko bei fondsgebundenen Rürup-oder Basis-Renten

Sehr verbraucherfreundlich ist auch eine aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung. Wenn der Versicherungsmakler oder Versicherungsermittler die Beratung und die angebliche Aufklärung über Risiken nicht schriftlich dokumentiert hat, gibt es nach neuer Rechtsprechung sogar eine Vermutung, dass eine solche Risikoaufklärung nicht stattgefunden hat. Der große Vorteil ist, dass dann der betroffene Verbraucher gar nicht beispielsweise durch Zeugenaussagen beweisen muss, dass er über diese Risiken nicht aufgeklärt wurde.

2. Widerspruch

Erfolgreich auflösen lässt sich ein Rürup-Vertrag auch mit einem Widerspruch. Bereits seit 1991 hat der Gesetzgeber für Rentenversicherungsverträge ein Widerspruchsrecht eingeführt. Das Versicherungsunternehmen muss darüber vollständig, richtig und verständlich über das Widerspruchsrecht aufklären. Enthält die Belehrung Fehler, ist jederzeit ein Widerspruch möglich. Das führt zu einer Auflösung des Vertrages und einer Rückzahlung der Prämien.

Sofern Sie einen Rürup- oder Basisrentenvertrag abgeschlossen haben und sich davon lösen möchten, geben wir Ihnen gerne kostenlos eine erste Einschätzung Ihrer Chancen. Auf unserer Homepage können Sie die Vertragsunterlagen auch direkt hochladen oder senden Sie uns die Vertragsunterlagen per E-Mail. Gerne informiere ich Sie auch persönlich telefonisch über Ihre Chancen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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