Rufmord im Internet: So wehren Sie sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik

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Internetforen und Bewertungsplattformen im Internet erfreuen sich bei Internetnutzern großer Beliebtheit. Die Grundidee solcher Plattformen ist durchaus positiv, weil der Nutzer beispielsweise vor dem Besuch eines Arztes oder der Buchung eines Hotels von den Eindrücken anderer Patienten bzw. Hotelgäste profitieren kann. Die meisten Unternehmen sehen dies wohl inzwischen sportlich und auch als Möglichkeit, sich von der Konkurrenz positiv abzuheben und ermuntern ihre Kunden oft sogar zu einer Online-Bewertung. Durch eine große Anzahl von Bewertungen entsteht im Idealfall ein echtes dynamisches Unternehmensprofil. Nutzer erhalten ungefilterte Eindrücke von echten Kunden und Unternehmen können bei berechtigter Kritik mit der Verbesserung ihrer Dienstleistung reagieren. Leider ist die Onlinewelt nicht immer so ideal und die Möglichkeit anonym zu bewerten führt nicht selten dazu, dass falsche Tatsachen behauptet werden und herabwürdigende Kritik veröffentlicht wird, die die Grenze des Zulässigen überschreitet. Zwar wissen Leser heute wohl beleidigende Schmähungen als Momentaufnahme und ggf. Einzelmeinung einzuordnen, aber dennoch ist das Internet zu Recht kein rechtsfreier Raum. Gegen unzulässige Bewertungen bestehen u.a. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Betroffenen und je nach Sachverhalt auch Schadensersatzansprüche.

In dem Artikel „Rufmord 2.0" von Fachanwalt Dr. Jaeschke erfahren Sie, wie Sie sich erfolgreich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und falsche Bewertungen im Internet zur Wehr setzen können.

Den Artikel können Sie hier abrufen:

http://www.ipjaeschke.de/de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/192-rufmord-20--so-wehren-sie-sich-erfolgreich-gegen-unwahre-tatsachenbehauptungen-schmaehkritik-und-falsche-bewertungen-im-internet.html



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