Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Können Anleger 2014 noch Schadensersatz fordern?

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Seitdem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P vor rund einem Dreivierteljahr aufgelöst wurde, ist einige Zeit verstrichen. Die Liquidation des offenen Fonds hat den Anlegern bislang zwei Auszahlungen eingebracht. Nachdem wenige Wochen nach dem Aus des Fonds eine recht hohe Ausschüttung ausgekehrt wurde, fiel die zweite Ausschüttung im Juli 2014 merklich geringer aus. Vielleicht auch aus diesem Grund haben sich noch nicht alle betroffenen Anleger mit dem Aus abgefunden. Dies zeigt sich auch daran, dass sich nach wie vor Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (und auch der Schwesterfonds) an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden und wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Bei der Prüfung, ob Anleger Schadensersatz fordern können, kommt der Anlageberatung bzw. der „Überführungsberatung“ aus einer SEB Vermögensverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Denn nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wurden von der Schließung des Fonds Anfang 2012 überrascht. Dies und die hieran anknüpfenden weitere Entwicklung ließen bei so manchem Anleger Zweifel an der damaligen Beratung wach werden. Dass es bei solchen Zweifeln Ansatzpunkte für Schadensersatz wegen Beratungsfehlern gibt, hat der Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigt. Die zentrale Begründung des Gerichts lautete, dass die Schließung eines offenen Fonds eine Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei. Über solche grundlegenden Eigenschaften sei in einer Anlageberatung einzugehen.

Wie sich der höchstrichterlichen Entscheidung entnehmen lässt, kommt es bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern auf das individuelle Beratungsgespräch an. Erst durch eine Überprüfung der konkreten Anlageberatung kann ausgelotet werden, wie die Chancen stehen. Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierten, wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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