Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P: Anleger erhalten erste Ausschüttung

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Nachdem die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P Anfang Dezember über das Aus des Dachfonds informiert wurden, nimmt nur die Abwicklung konkrete Gestalt an: Am 27.01.2014 wurde die erste Auszahlung vorgenommen. Die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P erhalten rund ein Drittel ihres Anteilswerts bei der ersten Auszahlung. Für diese Ausschüttung wurden vorhandene liquide Mittel des Dachfonds verwendet. Die konkrete Höhe der nachfolgenden Ausschüttungen hängt unter anderem von der Abwicklung der Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P ab. Bei den Zielfonds handelt es sich schwerpunktmäßig um offene Immobilienfonds, die sich teilweise selbst in der Auflösung befinden.

Das rund 2 Jahre nach der Schließung beschlossene Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P hat Ende 2013 und Anfang 2014 zu Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Ein dabei immer wieder genanntes Anliegen dieser Anfragen ist die Frage, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten den Anlegern des Dachfonds offenstehen. Denn es gibt Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die das Gefühl haben, dass sie bei der Entscheidung, an der „Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, falsch beraten wurden.

Diese Fragstellung wird im Zuge der Auflösung - die für nicht wenige Anleger überraschend sein dürfte - wohl weiterhin brisant bleiben. Haben Anleger Zweifel an der damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Einzelfall bestimmt, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten betroffenen Anlegern offenstehen

Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen den Anlegern des Dachfonds offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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