Satzung einer Anbauvereinigung bzw. eines Cannabis Clubs

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Der erste Schritt zur Gründung eines Cannabis Clubs, CSC, oder auch einer Anbauvereinigung (so der Wortlaut des Gesetzesentwurfes) ist die Erstellung einer Vereinssatzung. Dabei entspricht der (gesetzlich vorgeschriebene) Inhalt bis auf ein paar Ausnahmen im Wesentlichen einer "normalen" Vereinssatzung. 

Aber Vorsicht: Aus meiner Erfahrung in der Beratung und Gründung von Cannabisclubs ist mir bekannt, dass viele Gründer nicht den klassischen, basisdemokratischen "Liebhaberverein", sondern eher eine Art "Coffeeshop light" anstreben, bei dem die Verantwortlichen für ihr Engagement auch bezahlt werden (Näheres zu diesem Thema findest du hier). Derartige Vereine müssen in der Satzung zwangsläufig einen ganz anderen Aufbau wählen, als dies bei klassischen Vereinen der Fall ist. Vorsicht daher bei der Verwendung von Mustersatzungen: alle mir bekannten frei verfügbaren Mustersatzungen ähneln sehr stark dem "klassischen", mitgliedergesteuerten Verein. Diese Satzungen anzupassen, würde im späteren Vereinsbetrieb nicht nur große Schwierigkeiten nach sich ziehen, sondern das gesamte Konzept umumsetzbar machen. Bei einem Verein, der vom Vorstand langfristig geführt werden soll mit dem Ziel, Geld zu verdienen, führt daher kein Weg an einer eigens dafür erstellten Satzung vom Anwalt vorbei. 

Vorgeschriebener Satzungsinhalt nach dem Entwurf des CanG:

1. Vereinszweck

Der Vereinszweck darf nach § 2 Nr. 10 des Entwurfs des Cannabisgesetzes  ausschließlich die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder und die Abgabe von Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau beinhalten.

2. Besondere Organe

Nach dem Gesetzesentwurf ist ein/e Beauftragte/r für Jugendschutz, Sucht und Prävention zu benennen, der/die regelmäßig an Schulungen teilnehmen muss. 

3. Mitgliedsbeiträge

Außerdem können in der Satzung nach Abgabemenge pauschal gestaffelte Mitgliedsbeiträge festgesetzt werden. So bemisst sich der Mitgliedsbeitrag der jeweiligen Mitglieder nach deren tatsächlichem Verbrauch. Tipp: Mitgliedsbeiträge nicht direkt in die Satzung aufnehmen, sondern in eine gesonderte Beitragsordnung auslagern.

4. Mindestdauer, verkürzte Kündigungsfrist

Die Satzung muss die Möglichkeit einer Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von höchstens einem Monat nach einer Mindestlaufzeit von drei Monaten vorsehen. Ansonsten kann keine Erlaubnis zum Cannabis-Anbau erteilt werden.

5. Verlust der Mitgliedschaft

Die Satzung des Cannabisclubs muss vorsehen, dass Mitglieder ihre Mitgliedschaft verlieren, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz außer Landes verlegen.

6. Gehalt von Vorständen, Geschäftsführer, Angestellten etc.

Dem Grundsatz nach arbeiten die Mitglieder des Vorstandes nach § 27 Abs. 2 BGB unentgeltlich. Möchte der Verein davon abweichen, so muss dies in der Satzung explizit vorgesehen werden. Auch empfiehlt es sich, die Möglichkeit der Vergütung von weiteren Personen in der Satzung festzulegen. Viel wichtiger als diese bloße Möglichkeit ist es aber, die Umsetzbarkeit in der Satzung zu gewährleisten:

Ein Verein ist nach der gesetzlichen Grundkonstruktion eine demokratische Körperschaft, die von er Mitgliederversammlung gelenkt und bestimmt wird. der Vorstand ist lediglich das ausführende Vertretungsorgan.

Da die Gehälter der Angestellten inklusive des Vorstandes unmittelbaren Einfluss auf den Abgabepreis des Cannabis hat, stehen die Interessen vieler Mitglieder denen er potentiellen Angestellten entgegen. Da aber die Angestellten, insbesondere auch der Vorstand, das Funktionieren des Vereins und insbesondere den Anbau von qualitativ hochwertigem Cannabis nicht nur durch zeitlichen, sondern auch oft finanziellen Aufwand ermöglichen, besteht nicht nur ein berechtigtes Interesse an fairer Bezahlung, sondern auch die Notwendigkeit. Um dies zu gewährleisten und vor allem auch eine feindliche Übernahme auszuschließen, muss bei einem wirtschaftlich effektiven Cannabisclub die Satzung grundlegend anders gestaltet werden, als dies bei anderen Vereinen der Fall ist. Man könnte es etwas polemisch so formulieren, dass die Demokratie zur Diktatur gemacht wird. Dafür gibt es diverse Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. Beispielsweise können Kompetenzen von der Mitgliederversammlung auf den Vorstand verlagert werden oder die Amtszeit auf Lebenszeit festgelegt werden.  

Eine solche Satzung rechtssicher zu erstellen, bedarf einigen Aufwandes und vor allem guter Kenntnis des Vereinsrechts. Unterstützung dabei erhalten Sie hier.




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