Sberbank Europe – Auszahlung und Entschädigung beantragen, Verjährung vermeiden

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Zahlreiche Anleger haben bereits eine Entschädigung von bis zu 100.000 EUR Ihres Guthabens bei der Sberbank Europe AG von der österreichischen Einlagensicherung ESA erhalten.


In vielen Fällen wurde mittlerweile auch das den Betrag von 100.000 EUR übersteigende Guthaben von der Sberbank auf Antrag direkt ausgezahlt.


Kontoinhaber müssen in jedem Fall denjenigen Betrag, der sich auf bis zu 100.000 EUR beläuft, bei der Einlagensicherung AUSTRIA beantragen. Die Sberbank zahlt nur das diesen Betrag übersteigende Guthaben aus.


Für den Antrag auf Entschädigung ist die Frist gemäß § 13 Abs. 5 des österreichischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, ESAEG, zu beachten. Dies gilt auch für Anleger der Sberbank Deutschland –firmierend unter Sberbank direct . Denn dabei handelt es sich um eine Zweigniederlassung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien. Diese befindet sich mittlerweile in Abwicklung.


Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 ESAEG sind Anträge für die Erstattung von gedeckten Einlagen gemäß § 12 sind innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls an die Sicherungseinrichtung zu stellen.


Aufgrund des am 1. März 2022 eingetretenen Sicherungsfalles müssen daher Entschädigungsanträge spätestens bis zum 28. Februar 2023 gestellt werden.


Anleger, die sich unsicher sind, wohin sie sich wenden sollen und in welcher Form die Auszahlung zu beantragen ist, sollten einen Fachanwalt für Bankrecht konktaktieren.


Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff hat als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche Kontoinhaber der Sberbank gegenüber dieser sowie gegenüber der Einlagensicherung AUSTRIA, ESA, vertreten und im Ergebnis die Auszahlung der vollständigen Guthaben erwirkt.


Betroffene Kontoinhaber der Sberbank erhalten auf Anfrage bei Rechtsanwalt Dethloff eine kostenfreie Ersteinschätzung.



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