Schadensersatz beim Audi Diesel EA897 trotz Verjährung? BGH sagt ja

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Gute Nachrichten für im Abgasskandal geschädigte Autobesitzer:

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Neuwagenkäufer von Fahrzeugen mit manipulierten Motoren nach Eintritt der Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche den so genannten Restschadensersatz vom Hersteller verlangen (vgl. Urt. v. 21.02.2022 – VIa ZR 8/21 und Via ZR 57/21).

So kann etwa bei Fahrzeugen mit EA897 Motoren auch nach dem 31.12.2021 Restschadensersatz geltend gemacht werden.

Haben Sie einen Neuwagen beispielsweise mit dem manipulierten Motor EA897 erworben, so können Sie auch nach Eintritt der Verjährung Ihrer Ansprüche Restschadensersatz verlangen. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Kurz und knapp:

  • Grundsätzlich verjähren Ansprüche im Dieselskandal nach 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis von den Manipulationen am jeweiligen Motor
  • Jedoch kann man nach Verjährung den so genannten Restschadensersatz nach § 852 BGB gegen den Hersteller geltend machen
  • Der Restschadensersatz ist der gezahlte Kaufpreis abzüglich Nutzungsvorteile für gefahrene Kilometer und Händlermarge
  • Dieser Anspruch besteht 10 Jahre lang
  • Der BGH entschied jüngst, dass Käufer von Neuwagen mit manipulierten Motoren Restschadensersatz verlangen können
  • Für Gebrauchtwagenkäufer ist dies leider nicht möglich
  • Der manipulierte Dieselmotor EA897 von Audi ist in diversen Modellen verschiedener Hersteller verbaut wie Audi, VW und Porsche
  • Profitieren auch Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH und holen Sie sich mit unserer Hilfe den Ihnen zustehenden Restschadensersatz

Verjährung im Abgasskandal

Die Ansprüche von im Rahmen des Dieselskandals geschädigten Autobesitzern gegen die Hersteller verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren zum Jahresende ab Kenntnis von den Abgasmanipulationen am betreffenden Motor.

Dabei wird spätestens ab einem Rückruf des betreffenden Modells durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von einer Kenntnis über die Manipulation ausgegangen.

Im Falle des Dieselmotors EA897 von Audi kam es im Jahr 2018 zu derartigen Rückrufen des KBA, sodass ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist bezüglich der Rechte auf Schadensersatz wegen Manipulationen begann.

Dementsprechend endete die Verjährungsfrist für die von den Rückrufen betroffenen Modelle am 31.12.2021.

Erfolgte der Rückruf durch das KBA des betreffenden Modells mit EA897 Motor erst 2019, so läuft die Verjährungsfrist noch bis zum 31.12.2022.

Mit Eintritt der Verjährung sind Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.

Doch es gibt eine Ausnahme!

So gibt es auch nach Eintritt der Verjährung die Möglichkeit, den so genannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend zu machen.

Vertrauen Sie auf unsere fundierte Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Dieselskandal. Wir haben bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten.

Restschadensersatz auch nach Verjährung

Nach § 852 BGB muss der Schadensersatzpflichtige dem Geschädigten nach Eintritt der Verjährung den so genannten Restschadensersatz leisten. Dabei handelt es sich um das, was der Schädiger vom Geschädigten aufgrund des schädigenden Ereignisses erlangt hat.

Konkret bedeutet dies, dass der Geschädigte den Kaufpreis zurückverlangen kann. Überdies kann der Geschädigte Verzugszinsen geltend machen.

Er muss sich lediglich die Nutzungen für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.  Außerdem muss die Händlermarge abgezogen werden, da diese eben nicht von dem schädigenden Hersteller erlangt wurde, gegen den sich der Anspruch richtet.


Der Anspruch auf Herausgabe des Restschadensersatzes selbst verjährt erst nach 10 Jahren.

Somit ist es möglich, trotz der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal weitere 10 Jahre lang den Restschadensersatz vom Hersteller zu verlangen.

Neues BGH Urteil zum Restschadensersatz

In diesem Zusammenhang fällte der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst eine Entscheidung zum § 852 BGB im Abgasskandal, die als Meilenstein bezeichnet werden kann.

So entschied der BGH, dass Käufer von Neuwagen, die vom Dieselskandal betroffen sind, und deren Ansprüche auf Schadensersatz verjährt sind, einen Anspruch auf Restschadensersatz aus § 852 BGB haben (vgl. Urt. v. 21.02.2022 – VIa ZR 8/21 und Via ZR 57/21).

Für Käufer von Gebrauchtwagen schloss der BGH den Anspruch aus § 852 BGB zuvor aus (vgl. Urt. v. 10.02.2022, VII ZR 365/21; VII ZR 396/21; VII ZR 679/21; VII ZR 692/21; VII ZR 717/21).

Zwar ging es in der Entscheidung des BGH vom 21.02.2022 um Fahrzeuge mit manipulierten EA189 Motoren. Nichtsdestotrotz ist diese Rechtsprechung auf Sachverhalte mit anderen Motoren wie dem EA897 von Audi übertragbar.

So können Käufer von Neuwagen mit manipulierten Motoren auch nach Eintritt der Verjährung bis zu 10 Jahre lang Restschadensersatz verlangen.

Wer also beispielsweise ein Fahrzeug mit dem manipulierten Audi Motor EA897 fährt, kann auch nach dem 31.12.2021 noch Restschadensersatz geltend machen.

Manipulationen beim EA897

Der manipulierte Dieselmotor EA897 von Audi ist in diversen Modellen verschiedener Hersteller verbaut. Betroffen sind Euro 5 und Euro 6 Motoren. Zu den betroffenen Modellen zählen etwa:


  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8
  • Audi Q5
  • Audi Q6
  • VW Amarok
  • VW Touareg
  • VW Phaeton
  • Porsche Macan
  • Porsche Cayenne
  • Porsche Panamera


Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sind Sie Besitzer eines Autos, das vom Dieselskandal betroffen ist, und das Sie als Neuwagen erworben hatten? Ist in Ihrem Fahrzeug beispielsweise der Motor EA897 verbaut?

Dann können Sie dank der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH im Abgasskandal auch nach Eintritt der Verjährung Ihrer Schadensersatzansprüche den so genannten Restschadensersatz gegen den Hersteller geltend machen.

Wir empfehlen Ihnen, von dieser Rechtsprechung zu profitieren und Ihr gutes Recht auf Restschadensersatz durchzusetzen – am besten mit unserer Hilfe.

Denn wir, die auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner greifen auf eine hohe Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Dieselskandal zurück.

Ferner spricht die ausgewiesene hohe Zufriedenheit unserer Mandanten für uns.

Wir sind bundesweit tätig und haben bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich zugunsten von Autobesitzern ausgefochten.

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Foto(s): Balduin & Partner


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