Schadensersatz für Anleger von Commerzbank Schifffonds – CFB

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Worum geht es?

Die frühere Dresdner Bank AG, deren Geschäfte die Commerzbank AG vor Jahren übernommen hat, hat einer Vielzahl ihrer Kunden Anteile an den Schifffonds CFB verkauft. Die Commerzbank muss Anleger entschädigen, die Ausfälle erlitten haben bei Zeichnung dieser Schifffonds, die die Commerz Real verwaltet.

Die Commerz Real Fondsbeteiligung Gesellschaft mbH ist ein Unternehmen der Commerz Realgruppe und Spezialistin für die Konzeption, Vertrieb und Verwaltung von unternehmerischen Beteiligungen, die vor dem 22.07.2013 aufgelegt wurden. Der CFB 166 und auch der CFB-Fonds 168 sind Schifffonds, die in Form von Kommanditbeteiligungen den Anlegern verkauft als Kapitalanlage wurden. Durch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt am Main können Anleger nunmehr hoffen, deren Anteile aktuell nichts wert sind und einen Totalverlust darstellen. Die Anleger hatten Klage erhoben gegen die Commerzbank AG auf Schadensersatz.

Der Anspruch auf Schadensersatz geht dahin, so gestellt zu werden, wie der Anleger stehen würde, hätte er die marode Anlage nicht gezeichnet bzw. erworben. Das OLG Frankfurt a. M. sah es als erwiesen an, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, da nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurde und der Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Hierbei ging es nicht nur um das Agio von 5 %, sondern auch um Verkaufsprovisionen, die hinter dem Rücken des Kunden an die Dresdner Bank AG zurückgeflossen sind. Es wurde auch nicht über die Währungsrisiken aufgeklärt. Die Anlage erfolgte in US-Dollar. Mit einer Anlage in einer fremden Währung sind immer Risiken verbunden, denn die Währungen unterliegen, wie Aktienkurse auch, Schwankungen mit der Folge, dass bei Umrechnung in Euro der ursprüngliche Kaufpreis nicht mehr erzielt werden kann, wenn sich der US-Dollar „gegen entwickelt hat“.

Was müssen Anleger tun?

Im Zivilrecht ist immer ein Problem die Verjährung. Wenn Ansprüche verjährt sind, können sie nicht mehr durchgesetzt werden. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Dieses bedeutet, dass Kunden, die im Jahr 2007 die Schifffonds gezeichnet haben, bis zum 31.12.2017 verjährungshemmende Maßnahmen vornehmen müssen. Anleger, die im Jahr 2008 gezeichnet haben, deren Ansprüche verjähren zum 01.12.2018. Die Hemmung der Verjährung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, wenn Ansprüche bestehen, diese mittels Klageerhebung durchzusetzen und mit Klageerhebung die Verjährung zu unterbrechen. Die Beweislast für Pflichtverletzungen, im Rahmen des Beratungsvertrages, trägt der Anleger. Er muss beispielsweise beweisen, dass über Provisionen nicht bzw. nicht hinreichend aufgeklärt wurde.

Können sich Anleger zusammenschließen und eine Sammelklage erheben?

Nein. Die Schadensersatzansprüche sind Individualansprüche, die jeder Anleger für sich geltend machen muss, denn, dass der Anlage zugrunde liegende Beratungsgespräch ist nun einmal bei jedem Anleger in anderer Form erfolgt. Dieses betrifft nicht nur den Berater selbst, sondern auch die Dauer des Beratungsgespräches, die Umstände über die beraten wurde und anderes. Gern sind wir für Sie da. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Zeichnungserklärung, den damaligen der Schriftverkehr oder Beratungsprotokolle und einen etwaigen Prospekt, sofern er übergeben wurde bereithalten.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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