Schadensersatz für Paulaner am Nockherberg nach Corona-Schließung

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Die Gaststätte Paulaner hat sich nach durchgeführter Verhandlung vor dem LG München I außergerichtlich mit der Allianz-Versicherung geeinigt. Die für den Starkbieranstich und das Politiker-Derblecken“ bekannte Gaststätte hatte 1,1 Millionen Euro eingeklagt.

Durch die Einigung sind die Parteien einer offensichtlich stattgebenden Entscheidung des Gerichts zuvorgekommen. Die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg des LG München I hat nach Informationen der Augsburger Allgemeinen vom 22.10.2020 klar die Tendenz zur Entscheidung erkennen lassen: „Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegensteht.“

Das LG München I hatte die Bayerische Versicherungskammer bereits am 01.10.2020 zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt verurteilt (Urt. v. 01.10.2020, Az. 12 O 5895/20). Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung  aus einer sogenannten Betriebsschließungsversicherungen (BSV) zu  leisten.

Warum haben sich die Parteien geeinigt ?

Die für den Wirt zu erwartende positive Entscheidung wäre mit Sicherheit von der Versicherung mit einem Rechtsmittel angegriffen worden. Der Rechtsstreit hätte sich somit jahrelang über weitere Instanzen ziehen können.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, ist es im Einzelfall mitunter günstiger einen Vergleich zu schließen, um das Geld bald zu erhalten. Die von den Versicherern oft angebotenen 15 % sind aber absolut unzureichend.

Muss der Betrieb vom Coronavirus betroffen sein ?

Dies ist nicht der Fall. Das Landgericht München I stellte im Ureil. v. 01.10.2020 bereits fest, dass es für die Leistungspflicht des Versicherers nicht erforderlich sei, dass das Coronavirus in dem geschlossenen Betrieb aufgetreten sein müsse.  

Momentan sind nach Information der Augsburger Allgemeinen vom 22.10.2020 laut einem Sprecher der Allianz 100 Verfahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht stehen die Chancen für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund der Entscheidungen auf grün.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Betroffene, z.B. aus Gastronomie und dem Hotelgewerbe, können sich in einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über die rechtlichen Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatz für sich informieren.

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