Welche Möglichkeiten bestehen bei mangelhafter Fahrzeugsoftware ? - Expertenbeitrag

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Ältere Fahrzeuge leiden naturgemäß stärker unter Verschleiß und weisen defekte Teile auf als neue. Bei der Software von Fahrzeugen liegen die Problene dagegen vielmehr bei der Software als bei fehlerhaften Teilen.

Etwa 23 Prozent der Halter eines maximal drei Jahre alten Pkw beklagen entsprechende Schwierigkeiten bei Infotainment, Konnektivität oder Assistenzsystemen (Quelle: DAT-Report 2024). Dagegen melden bei drei bis sechs Jahre alten Autos nur 18 Prozent der Käufer Softwareprobleme.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Verkehrsrecht, u.a. auf PKW-Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert. Er ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.

Immer kürzere Entwicklungszeiten der Software verursachen nicht nur bei Fahrzeugen immer mehr Ausfälle und Probleme.

Kommt es zur Auseinandersetzung, verweisen KFZ-Händler häufig auf Updates oder auf die Fahrzeuggarantie des Herstellers. Da die Probleme oft nicht absehbar behoben werden können, empfiehlt Rechtsanwalt Steffgen die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Wenn schon die Lieferzeiten nicht selten ein Jahr bei Neuwägen dauern, will man nicht danach noch monatelang Nachbesserungen durch Updates oder möglicherweise noch zu erwartende Updates hinnehmen.

Wie in einem vorhergehenden Expertenbeitrag dargelegt, bestehen seit 01.01.2022 geänderte schuldrechtliche Regelungen im Kaufrecht. Neu geregelt wurden unter anderem Rechte  zu Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a Abs. 3 BGB.
Als eine der wichtigsten Änderungen ist ein Rücktritt bereits nach einem gescheiterten Nachbesserungsversuch möglich.

Der Süddeutsche Rundfunk hat Rechtsanwalt Steffgen zu den aktuellen Problemen in Stuttgart für die Sendung Marktcheck interviewt. Das Interview der Marktchecksendung vom 27.02.2024 ist über die Internetseite der Anwaltskanzlei Steffgen oder die SWR-Mediathek abrufbar.

Foto(s): AdobeStock_229544387

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