Schadensfall Eleutheros GmbH - Es steht Schlimmes zu befürchten!

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Leider deutet sich im Fall der Frankfurter Eleutheros GmbH ein neuer Schadensfall größeren Ausmaßes an.

Aufgeschreckte Geschädigte haben uns berichtet, was offensichtlich bereits vor einigen Wochen passiert ist.

Hiernach haben Mitarbeiter der Firma "Eleutheros GmbH" im persönlichen, vertrauenserweckenden Gespräch den Interessierten Aktien der Firma "arm Holdings Limited", einem Anbieter von IT-Lösungen im Bereich von Mikroprozessoren, zum Kauf angepriesen. 

Die Mindestabnahme habe 500 Aktien zu einem Stückpreis von € 26,--/Aktie betragen.

In zwei Fällen haben die Betroffenen den Kaufpreis für 500 Stücke bezahlt.

Die versprochenen Aktien sind allerdings bis zum Tag nicht geliefert worden.

Und wie so häufig in diesen Fällen setzte sich das Muster dann „klassisch“ fort:

Zunächst haben die Betroffenen wegen der ausstehenden Lieferungen der Aktien bei der Firma nachgefragt, sind allerdings immer wieder vertröstet worden.

Wenig später war dann der Telefonanschluss nicht mehr vorhanden.

Bei einer Recherche stellte sich folgendes heraus:

Bereits am 27.06.2023 hatte die Finanzaufsicht in Liechtenstein ("FMA") einen Warnhinweis abgegeben, derzufolge die Betreiber der website "www.eleutheros.de" über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügen und damit auch nicht berechtigt sind, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA riet dringend davon ab, Investitionen über die Website eleutheros.de zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder bzw. Kryptowährungen zu überweisen.

Zudem stellte sich mittlerweile auch heraus, dass die Firma "Eleutheros GmbH" nicht existiert. Im Handelsregister eingetragen ist stattdessen eine "Eleutheros Verwaltungs GmbH" in Frankfurt.

Per heutigem Datum, 05.12.2023, ist auch die Homepage der Firma nicht mehr erreichbar.

Rechtsanwalt Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner: „Nach Sicht der Dinge wollte die Firma hier offensichtlich schnell Geld von Anlegern einsammeln, ohne die versprochene Gegenleistung – also die Lieferung von Aktien – erbringen zu können oder zu wollen. Hierzu passt, dass jetzt offensichtlich auch keine Ansprechpersonen bei der Firma mehr vorhanden sind, die Firma ist also schlicht abgetaucht. Ins Bild passt hier auch der zwischenzeitlich ergangene Warnhinweis der Liechtensteinischen Finanzaufsicht. Und die vermeintliche 5-Sterne-Bewertung der Firma, die im Internet zu finden ist, ist eine reine fake-Bewertung.

Wir haben eine reiche Erfahrung mit vergleichbaren Fällen.

Auch in diesen anderen Fällen sind Anlegern – persönlich oder per Telefonanruf (häufig aus dem Ausland) – vermeintlich aussichtsreiche Aktien (so etwa Tesla oder Ferrari) angepriesen worden, die der Kunde per Vorkasse zahlen sollte, die aber später nie geliefert wurden oder sich als wertlos erwiesen haben.

In jedem Fall sollte, soweit noch nicht geschehen, eine Strafanzeige gestellt werden, hier bei der Staatsanwaltschaft am jeweiligen Wohnsitz des Betroffenen.

Diese „strafrechtliche“ Komponente bringt einem Anleger allerdings das gezahlte Geld nicht zurück. Hierzu muss er auch zivilrechtlich tätig werden. Er dürfte nicht umhin kommen, in der Praxis also einen spezialisierten Rechtsanwalt zu mandatieren.

Dieser wird dann den Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, hier also der FMA in Liechtenstein oder der deutschen BaFin, suchen, ebenso die strafrechtlichen Ermittlungsakten auswerten, sobald er Einsicht nehmen kann.

Wichtig wird es nun sein, möglichst schnell die Verantwortlichen und deren aktuellen Geschäfts- und Wohnsitz ausfindig zu machen, ebenso die von den Anlegern bezahlten Gelder zu arrestieren.

Noch nicht absehbar ist, ob Kunden, die am schnellsten bei der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen sind, nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bessere Chancen auf die Rückzahlung haben. Dies wird sich noch herausstellen müssen. Erfahrungsgemäß sollten allerdings Betroffene nicht zu lange mit der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen warten.“

Seit dem Jahr 2002 und somit seit über 20 Jahren betreuen Dr. Späth & Partner erfolgreich geschädigte Kapitalanleger.

Wenn Sie mehr über Ihre Rechte als Geschädigter erfahren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

kurdum@dr-spaeth.com

mit der Angabe Ihres Namens, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und der von Ihnen gehaltenen Investition. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre Informationen vertraulich behandeln werden.
Kontakt:
Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA



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