Schadenshöhe bei Heckenfrevel – „Methode Koch“

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Die Hecke ist der absolute Klassiker im Nachbarstreit. Dem Eigentümer ist sie zu niedrig, dem Nachbarn viel zu hoch. Statt des umständlichen, teuren und langwierigen Rechtswegs lockt die Selbsthilfe:

Heckenschere raus und während Eigentümers Abwesenheit ein radikaler Verkürzungsschnitt. Was kann schon passieren? Viel! Die Sache wird teuer.

Bis zum Bundesgerichtshof zog sich der Streit um den Heckenfrevel. Überhaupt keinen Schaden konnte der Nachbar erkennen. Die Hecke wachse doch wieder - und dann sei alles wie zuvor. Dem Eigentümer blutete das Herz. Die Thujengewächse seien dauerhaft verstümmelt und in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Die ganze Optik seines Grundstücks sei beeinträchtigt. Er verlangte deshalb fast 4.000 Euro Schadensersatz für pflegerische Sofortmaßnahmen eines Gärtners und für die Wertminderung seines Grundstücks.

Der Bundesgerichtshof stand vor der Frage, ob der Schaden nach der Immobilienwertverordnung zu ermitteln sei oder nach der sogenannten „Methode Koch". Bei der Immobilienwertverordnung wird der Wert des Grundstücks mit „verkürzter" Hecke neben den Wert des Grundstücks mit „unversehrter Hecke" gestellt. Die Differenz ist der Schaden. Häufig kommt es bei dieser Bewertung aber gar nicht zu einer Differenz, weil der Wert des Grundstücks nicht durch die Heckenhöhe beeinflusst wird. Folge: Der Frevler kommt billig davon.

Die „Methode Koch" bemisst den Schaden nach den Kosten für die Wiederanpflanzung des geschädigten Gehölzes und an dem geringeren Wert des neu eingepflanzten Gehölzes gegenüber den zerstörten Pflanzen. Eigentlich gedacht für den Fall der Zerstörung, wendet der Bundesgerichtshof diese Methode auch für den Fall an, dass Pflanzen nur teilweise geschädigt werden und nachwachsen. Diese modifizierte Sachwertmethode sei auf derartige Fallgestaltungen besser zugeschnitten als die ImmoWertVO, so der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 222/12). Er entschied zugunsten des geschädigten Eigentümers.

Selbsthilfe kann also richtig teuer werden. Hände weg von der Heckenschere, wenn es um Nachbars Pflanzen geht. Übrigens: Neben der zivilrechtlichen Eigentumsverletzung liegt in solchen Fällen auch eine strafbare Sachbeschädigung vor. Tipp: Liegestuhl umdrehen, Cocktail genießen und - entspannen.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


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