Scheidung der Ehe - Arten und Voraussetzungen

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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es drei Arten von Scheidungen. Man unterscheidet einerseits zwischen einer strittigen und einer einvernehmlichen Scheidung. Andererseits kommt bei Vorliegen besonderer Gründe eine Härtefallscheidung in Betracht. 


Einvernehmliche und strittige Scheidung:

Gemeinsam haben die einvernehmliche und strittige Scheidung, dass das Vorliegen eines Trennungsjahres unabdingbar ist. Normalerweise beginnt dieses Trennungsjahr mit dem Auszug aus der Ehewohnung. Leben die Ehepartner hingegen noch gemeinsam in der Ehewohnung, muss eine Trennung der ehelichen Gemeinschaft nachgewiesen werden. Nachgewiesen werden kann dies beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung durch die Ehepartner. Unterscheiden tun sich die strittige und die einvernehmliche Scheidung in den Kosten und im Umfang der Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung haben sich die Ehepartner über die Scheidung und die Rechtsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Umgang mit den Kindern, Verbleib in der Ehewohnung, Zugewinn in der Ehe, Gütertrennung und Aufteilung des Vermögens gemeinsam geeinigt. Dies macht die einvernehmliche Scheidung in den meisten Fällen deutlich günstiger.


Härtefallscheidung:

Von der einvernehmlichen und strittigen Scheidung ist die Härtefallscheidung abzugrenzen. Diese erfordert kein Trennungsjahr, so dass die Ehe bei Vorliegen besonderer Gründe bereits vorher geschieden werden kann. Diese Gründe für diese Härtefallscheidung müssen gravierend sein.  Ob dies der Fall ist, richtet sich häufig nach dem Einzelfall. Sprechen Sie mich gern hierzu an im Rahmen einer vertraulichen Beratung.


Gemeinsamkeit: Scheitern der Ehe und Anwaltspflicht

Allen drei Scheidungsarten gemein ist, dass die Ehe als gescheitert gilt. Dabei darf die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten sein. Ebenfalls gemeinsam ist die verpflichtende Beauftragung eines Anwalts. Nur der Anwalt kann beim Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen.

Haben Sie Fragen zu Kosten und Dauer einer Scheidung, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.  Gern bin ich Ihnen auch behilflich bei Fragen rund um das Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Unterhaltsrechts.


Mit freundlichen Grüßen


André Rosner

Rechtsanwalt

Internet: www.anwalt-rosner.de

E-Mail: rosner@anwalt-rosner.de



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