Scheidung einreichen: Wie gehe ich am besten vor?

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Scheidungen sind meist emotionsbeladene Vorgänge. Sie sollten trotz alledem berücksichtigen, dass eine Scheidung von strategischen Gesichtspunkten geprägt ist und nach gesetzlich vorgegebenen Regeln abläuft. Wir erklären Ihnen in zehn Schritten, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Ihre Scheidung einreichen wollen.

Das Wichtigste für Sie

  • Scheidungen vor dem Familiengericht verlaufen nach vorgegebenen gesetzlichen Regeln. Sofern Sie den Scheidungsantrag stellen, begleitet Sie Ihr Rechtsanwalt durch das Verfahren.
  • Nutzen Sie die Chance auf eine einvernehmliche Scheidung und regeln eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, sind Sie bestenfalls nach sechs Monaten geschieden.
  • Verläuft Ihre Scheidung streitig, ist der Ablauf des Verfahrens kaum kalkulierbar.
  • Liegt Ihr Scheidungsantrag dem Gericht vor, kann das Gericht nach Stellungnahme Ihres Ehepartners und Klärung der Voraussetzungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs einen mündlichen Verhandlungstermin bestimmen.
  • Im günstigsten Fall beschließt das Gericht im Termin über Ihre Scheidung. Das Gericht kann den Termin auch aufheben, sich vertagen, Ihre Scheidung vorab beschließen und über streitige Scheidungsfolgen gesondert verhandeln.

Inhalt

1. Mit einer guten Vorbereitung beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren

2. Bereiten Sie den Versorgungsausgleich vor

3. Respektieren Sie das Trennungsjahr

4. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen der Scheidung

5. Suchen Sie sich einen kompetenten Rechtsanwalt

6. Nutzen Sie die Chance einer einvernehmlichen Scheidung

7. Schaffen Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Grundlage für Ihre einvernehmliche Scheidung

8. Leiten Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung in die Wege

9. Klären Sie die Kostenfrage

10. Achten Sie auf die Terminvorgaben des Gerichts

1. Mit einer guten Vorbereitung beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren

Sie sollten Ihren Scheidungsantrag nicht aus einer Laune heraus oder überstürzt bei Gericht einreichen wollen. Nur mit den notwendigen Unterlagen vermeiden Sie, dass Sie doppelte Arbeit haben. So müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie tatsächlich verheiratet sind. Deshalb benötigt Ihr Rechtsanwalt wenigstens die Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Sie finden diese in Ihrem Familienstammbuch oder beantragen beim Standesamt einen Auszug aus dem Heiratsregister. Im Familienstammbuch finden Sie auch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Soweit Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben, benötigen Sie die Kopie des Ehevertrages. Gleiches gilt für den Fall einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

2. Bereiten Sie den Versorgungsausgleich vor

Haben Sie den Versorgungsausgleich nicht bereits ehevertraglich geregelt, muss das Gericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Dabei werden Ihre Rentenanwartschaften oder Renten untereinander aufgeteilt. In vielen Fällen verzögern sich Scheidungsverfahren nur dadurch, dass die Rentenversicherungskonten ungeklärte Versicherungszeiten aufweisen und deshalb nachträglich korrigiert werden müssen. Im Zweifel sollten Sie Ihre Rentenanwartschaften bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären und eine Kontenführung durchführen lassen. Leisten Sie Beiträge zur Bundesanstalt für Angestellte, finden Sie in jeder größeren deutschen Stadt eine Geschäftsstelle, bei der Sie sich beraten lassen können.

3. Respektieren Sie das Trennungsjahr

Ihren Scheidungsantrag nimmt das Gericht erst entgegen, wenn Sie den Vollzug des Trennungsjahres nachweisen. Vermeiden Sie, sich mit Ihrem Ehepartner abzusprechen und wahrheitswidrig zu behaupten, das Trennungsjahr sei abgelaufen. Einen zu früh gestellten Scheidungsantrag muss das Gericht gebührenpflichtig zurückweisen. Es ist allerdings gängige Praxis, den Scheidungsantrag bereits wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht einzureichen. Wenn der Richter Ihren Antrag dann bearbeitet, ist das Trennungsjahr meist abgelaufen.

4. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen der Scheidung

In Scheidungsverfahren ist die richtige Information Gold wert. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt auf Augenhöhe sprechen wollen, sollten Sie sich frühzeitig anhand für Laien formulierter Texte zumindest mit den Grundzügen eines Scheidungsverfahrens vertraut machen. So können Sie Ihre Fragen an den Anwalt konkreter formulieren und verstehen besser, was der Anwalt erklärt.

5. Suchen Sie sich einen kompetenten Rechtsanwalt

Sie können beim Familiengericht selbst keine Anträge stellen und selbst nichts verhandeln. Sie benötigen dafür einen Rechtsanwalt. Seine Aufgabe besteht darin, dem Gericht diejenigen Voraussetzungen vorzutragen, nach denen der Richter Ihre Scheidung beschließen kann. Ihr Anwalt benötigt dafür eine Vollmacht, die Sie mit den sonstigen Unterlagen übersenden. Der Anwalt wird auch das örtlich für Sie zuständige Familiengericht bestimmen. Sofern Sie einen Scheidungsservice nutzen, ersparen Sie sich den Rechercheaufwand nach einem im Familienrecht kompetenten Rechtsanwalt. Über den Scheidungsservice sollten Sie mit einem in Scheidungsverfahren erfahrenen und bewährten Anwalt in Kontakt kommen.

6. Nutzen Sie die Chance einer einvernehmlichen Scheidung

Streitige Scheidungen müssen nicht wirklich sein. Auch wenn es emotional schwierig ist, sollten Sie alles daransetzen, Ihre Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln. Nur mit der einvernehmlichen Scheidung gelingt es Ihnen, sich kostengünstig, zügig und emotional schonend scheiden zu lassen. Bei der einvernehmlichen Scheidung zahlen Sie nur die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs. Sollten Sie jedoch wegen einer Scheidungsfolge streitig verhandeln wollen und den Richter bemühen, produzieren Sie zusätzliche Gebühren. Vor allem benötigt auch Ihr Ehepartner dann einen eigenen Rechtsanwalt, den er auch zusätzlich bezahlen muss.

7. Schaffen Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung die Grundlage für Ihre einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass Sie zu allem Ja und Amen sagen. Soweit Sie das Bedürfnis sehen, eine Scheidungsfolge zu regeln, sind Sie bestens beraten, Ihre Rechte oder Pflichten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich festzuschreiben. Es versteht sich, dass dabei auf beiden Seiten Kompromisse unabdingbar sind. Gleichfalls müssen beide Ehepartner realistische Einschätzungen davon haben, wie das Scheidungsrecht Ihre Rechte und Pflichten bewertet. Streiten Sie sich beispielsweise über den Zugewinnausgleich, profitieren beide Ehepartner, wenn Sie sich angesichts der gesetzlichen Vorgaben auf eine angemessene Regelung verständigen, die die Interessen beider Seiten einbezieht. Lassen Sie sich also von Ihrem Anwalt frühzeitig beraten, auf welchem Weg und mit welchem Inhalt Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung verhandeln sollten. Grundsätzlich sollten Sie aus Gründen der Rechtssicherheit eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen.

8. Leiten Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung in die Wege

Verläuft Ihre Scheidung einvernehmlich, beschleunigen Sie Ihr Scheidungsverfahren, wenn Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten und Ihre Scheidung als Online-Scheidung abwickeln. Nutzen Sie die Dienste eines Scheidungsservice und ersparen Sie sich den Zeit- und Rechercheaufwand, selbst einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen, der Sie im Scheidungsverfahren vertritt. Bei der Online-Scheidung kommunizieren Sie mit Ihrem Anwalt online, gerne auch per Post und können ihn natürlich auch jederzeit telefonisch erreichen. Im günstigsten Fall brauchen Sie dann nur noch im Scheidungstermin persönlich bei Gericht zu erscheinen. Besonders, wenn Sie im Ausland wohnen, profitieren Sie davon, dass Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten können und nicht allein wegen der Beauftragung eines Rechtsanwalts persönlich in Deutschland erscheinen müssen.

9. Klären Sie die Kostenfrage

Ihre Scheidung verursacht Gebühren. Sind Sie finanziell nicht liquide, sollten Sie über Ihren Anwalt prüfen lassen, ob Ihr Ehepartner wegen seiner fortbestehenden Unterhaltspflicht die Kosten für Ihren Scheidungsantrag vorschießen muss. Ist der Ehepartner nicht leistungsfähig, können Sie in Verbindung mit Ihrem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung. Nur bei entsprechenden Einkommensverhältnissen müssen Sie die Kosten in Teilzahlungen wiedererstatten. Oft können Sie über Ihren Scheidungsservice mit Ihrem Rechtsanwalt aber auch Teilzahlungen vereinbaren.

10. Achten Sie auf die Terminvorgaben des Gerichts

In Gerichtsverfahren gibt es immer Fristen zu beachten. Die erste Frist ergibt sich, wenn das Gericht Sie und Ihren Ehepartner auffordert, die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Ihren persönlichen Daten auszufüllen und an das Gericht zurückzuschicken. Fordert das Gericht Unterlagen nach oder werden Sie aufgefordert, auf einen Schriftsatz Ihres Ehepartners zu reagieren, müssen Sie unbedingt die damit einhergehenden Fristen beachten. Ignorieren Sie diese Fristen, tragen Sie die Nachteile. Sind alle Formalien erfüllt, bestimmt das Gericht im mündlichen Scheidungstermin. Dazu werden Sie persönlich geladen. Sollten Sie verhindert sein, informieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt. Sie verhindern so, dass Sie mit Kosten belastet werden und das Gericht unnötigerweise einen weiteren Termin anberaumen muss.

Fazit

Auch wenn Sie es für unmöglich halten, ist der beste Ratschlag der, dass Sie Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich abwickeln und auf eine kostenträchtige streitige Scheidung und die damit oft einhergehenden Rosenkriege verzichten. Ihre einvernehmliche Scheidung, die Sie zudem auch als Online-Scheidung beantragen können, runden Sie bestenfalls mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ab.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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