Schiffs-, Container- und Medienfonds oder andere (kleine) Anlagegesellschaften - erlaubter Betrug?

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Risikobehaftete Beteiligungen mit Totalverlustrisiko

Beteiligungen an Schiffsfonds, Containerfonds, Medienfonds oder sonstigen Kapitalanlagegesellschaften, auch (geschlossenen) Immobilienfonds, zum Beispiel als Kommanditist oder atypisch (stiller Gesellschafter) oder Gesellschafter des Bürgerlichen Rechts sind (stets!) hoch risikoreiche Geschäfte.

Derjenige, der in solche Beteiligungen investiert, darf nicht enttäuscht sein, wenn das investierte Kapital verloren geht. Egal ob man als Kommanditist ein Konto als Gesellschafter des

  • LF-Flottenfonds (MS Sarah Schulte Shipping GmbH & Co. KG, MS, Julia Schulte Shipping GmbH & Co. KG, MS Victoria Schulte Shipping GmbH & Co. KG),
  • Schiffs-Twinfonds MS „Tampa Bay” – MS „Turtle Bay” GmbH & Co. Containerschiff KG,
  • ConRendit 7 GmbH & Co. KG,
  • Containerfonds ConRendit 8 GmbH & Co. KG,
  • S&K Real Estate Value Added oder der „Deutsche S&K Sachwerte 2“,
  • I.P. Maxi Fo AG & Co. 1. Beteiligungs-KG,
  • Garantie Hebel Plan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG

für teures Geld erworben hat, hat man heute nichts zu lachen. Dafür werden ganze Heerscharen von Anwälten mit der Schadenskompensation beauftragt – auch wir. Die Rechtsverfolgung: häufig ein schwieriges Geschäft mit kaum zu verleugnenden Glückspielcharakter. Glücklich ist derjenige, der eine Rechtsschutzversicherung hat, diese deckt und ein liquider Anspruchsgegner am Schluss einer häufig zähen und zum Schluss für den Mandanten erfolgreichen Rechtsverfolgung bleibt übrig.

Wie konnte es zu so vielen Tausenden von Anlegern kommen, die ihr Geld verlieren? Alles Zocker, oder doch regelrecht hinters Licht geführte Konservative, ggf. etwas Blauäugige? Der Ursprung – die Niedrigzinsphase?

Aufgrund der Niedrigzinsphase bzw. Finanzkrise, die zwischenzeitlich seit mehreren Jahren ungebrochen anhält, hatten es vielfach Finanzdienstleister, Banken und Vermögensberater als legitim betrachtet, Kapital ihrer Kunden in Rahmen von Gesellschaftsbeteiligungen zu platzieren.

Die Folge hiervon:

Kapital wird für eine (mäßige) Renditeerwartung i.H.v. ggf. 5 % oder mehr wird häufig im Rahmen von Beteiligungen aufgrund des Provisionsinteresses des Finanzdienstleisters durch den jeweiligen Anleger geopfert, ohne dass dies der Anleger zum Zeitpunkt des jeweiligen Abschlusses der Vermögensanlagen erkennt.

Das Argument, dass am konservativen Kapitalmarkt keine oder völlig lächerliche Zinsen in Höhe von z.B. 0,02 % zu erzielen sind, führt dazu, dass konservative Anleger nach Alternativen suchen.

Dies haben die Initiatoren von Kapitalanlagegesellschaften, längst erkannt. Diese bieten die Beteiligung an Ihren Unternehmen mit prospektierte Renditen i.H.v.5 Prozent an.

So werden über intelligente Vertriebssysteme, egal ob durch Banken, Vermögensberater oder Finanzdienstleister, Tausende von Anleger in die Investitionsfalle gelockt.

Ist das Geld erst einmal investiert und eine Beteiligung gekauft, ist das Geld des Anlegers „futsch“.

Anstelle des Geldes existiert ein Gesellschafterkonto, welches abhängig vom Wohl und Wehe der Gesellschaft selbst ist. Es gibt keine Rückzahlungsgarantien. Es gibt keinen Rettungsschirm.

Es gibt gegebenenfalls anfangs noch die prospektierte Rendite. Dann gibt es nichts mehr. Außer einer Nachhaftung, die dazu verpflichtete die erhaltenen Renditen zurückzubezahlen.

Unternehmensbeteiligungen bieten keinerlei Sicherheit. Sie sind weder für die Altersvorsorge, noch für einen Vermögensaufbau geeignet, wer das Gegenteil behauptet und diese Anlage vorbehaltlos als geeignet für die Altersvorsorge empfiehlt lügt nicht nur, er hat auch schlechte Chancen, vor Gericht damit durchzukommen. Außerdem bestehen mannigfache Möglichkeiten andere Fehlberatungen, da in Folge einer Anlageempfehlung der Anleger vollständig und richtig über alle für die Anlageentscheidung wichtigen Umstände aufzuklären ist (BGH, Urteil vom 19.11.200, III ZR 169/08). Trotz dieser anlegerfreundlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss aber eins gesagt werden:

Soweit der Anleger das investierte Geld aufgrund der im Alter zu erwartenden Bedarfssituation später einmal wieder benötigt, kann er nicht ernsthaft in derartige Beteiligungen investieren.

Jedes Sparbuch, Tages- oder Festgeld mit Rettungsschirm ist geeigneter als eine Unternehmensbeteiligung, die Juristen als Graumarktbeteiligung bezeichnen, da diese nicht einmal der staatlichen Aufsicht unterstehen. Nur für größere Vermögensverwaltungen ab 100 Mio. Euro, die man häufig als Aktiengesellschaften wiederfindet, war die BaFin in der Vergangenheit zuständiges Aufsichtsunternehmen.

Auch das neue Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) schafft wenig Abhilfe. Während die EZB die Leitzinsen von 0,5 auf 0,25 % abgesenkt hat und dieser Kurs auch aufgrund der letzten Entscheidung beibehalten wird, hat dies zur Folge, dass Sparzinsen nicht nur unattraktiv bleiben, sondern ggf. in Strafzinsen umgewandelt werden. Das KAGB vor, dass es weiterhin zulässig sein soll, dass den Anlagefirmen eine Fremdfinanzierungsquote von bis zu 60 % am grauen Kapitalmarkt besitzen.

Dass Initiatoren daher weiterhin letztendlich hochriskante Investments „auf Pump mit eingesammelten Anlegergeld“ im Immobilienbereich oder sonstigen Investments vornehmen, schein vorprogrammiert. Zur Sensibilisierung der Anleger hingegen wird bislang, jedenfalls aus unserer Sicht, zu wenig getan.

Soweit Sie auch noch Anlagen dieser Art abgeschlossen haben, ist dies aus unserer Sicht eine auf Grundlage eines Betruges ausgesprochene Anlageempfehlung!

Die Möglichkeit einer effizienten Rechtsverfolgung durch sachkompetente Rechtsanwälte ist kein adäquater Ersatz für verlorenes Kapital.

Nur für den Fall, dass Risikokapital eingesetzt wird, dessen Verlust verkraftet werden kann, kann man spekulativen Geschäften dieser Art nachgehen. Wer finanziert, um einem Fonds zu gestatten nochmals ca. 60% Fremdkapital auf Ihre Einlage vorzunehmen, muss schon unglaublich Glück haben um nicht nachhaltige wirtschaftliche Schäden zu erleiden.

Ist es bereits zu spät und wurde das Geld investiert, gibt es nur noch einen einzigen Weg: Den Versuch mit juristischen Mitteln das investierte Geld zurück zu erlangen bzw. künftige Zahlung an Fondsbeteiligungen wenigstens nicht mehr leisten zu müssen. Hierzu fühlen wir uns berufen.

MJH Rechtsanwälte, Martin Josef Haas, Rechtsanwalt, meint: Besser vorsorgen als dem Geld hinterherlaufen. Besser ein (vermeintlich) nicht lukrativer Bausparer als der Verlust des Geldes, soweit die Grundabsicherung der Lebenshaltungskosten nicht gewahrt ist. Reingelegt worden? Egal ob vermögender oder nicht vermögender Anleger. Sie haben die Möglichkeit, zu testen, ob das Recht auf Ihrer Seite ist. Wer nichts unternimmt, der kriegt auch nichts zurück. Wir beraten transparent, legen die Kosten der Rechtsverfolgung von vornherein offen. Sie teilen uns mit, um was es geht und senden bestmöglich Ihre Beitrittserklärung vorab via Mail an unsere Kanzlei. Wir melden uns, erstellen ein Angebot für die Rechtsverfolgung. Bis zu diesem Zeitpunkt fallen keine Kosten zu Ihren Lasten an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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