Schmerzensgeldtabelle

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Was ist Schmerzensgeld?

Mit Schmerzensgeld soll etwas mittels Geld ausgeglichen werden, was eigentlich „immateriell“ ist, also gar nicht mit Geld wiedergutgemacht werden kann.

Das trifft vor allem auf die verlorene oder eingeschränkte Lebensfreude zu, die ein Mensch nach einer Verletzung erleidet.

Wie aber sind „Schmerzen“ im weitesten Sinne zu bewerten?

Der Gesetzgeber hat auch immaterielle Schäden für vom Schädiger ersatzpflichtig gehalten und deshalb einen Schmerzensgeldanspruch in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt.

Nach allgemeiner Meinung gibt es eine Schmerzensgeldtabelle, die die einzelnen Verletzungen mit einer bestimmten gar vorgeschriebenen Geldsumme ausgleicht. Dies trifft nach deutschem Recht aber nicht zu. Ebenso darf man das Schmerzensgeld nicht mit der Gliedertaxe nach der Unfallversicherung verwechseln.

Schmerzensgeld muss sich vielmehr sich nach den individuellen Merkmalen des Einzelfalls richten. Denn das Schmerzensgeld hat eine Wiedergutmachungs- und Ausgleichsfunktion. Der einem Schadensereignis zu Grunde liegende Sachverhalt ist einer ganz umfangreichen Aufklärung zu unterziehen. Natürlich spielen die erlittenen Verletzungen eine große Rolle. Aber auch, wie lange die Heilbehandlung dauerte, ob eine Wiederherstellung überhaupt möglich ist und wie sich die Verletzung in ihren Folgen auf die konkrete verletzte Person in seiner persönlichen und beruflichen Ausgestaltung auswirkt.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ein Konzertgitarrist, dessen Hand auf Dauer auch nur minimal verletzt bleibt, erhält bei dann eintretender Berufsunfähigkeit ein weitaus höheres Schmerzensgeld, als etwa ein Büroangestellter, der seine Hände nicht derart filigran benötigt.

Ebenso findet Berücksichtigung findet, ob der Schädiger fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Oder ob eine Haftpflichtversicherung (etwa nach einem Verkehrsunfall) die notwendige Schadensregulierung verzögert.

Gibt es Schmerzensgeld auch bei Stalking oder posttraumatischer Belastungsstörung?

Aber auch Schmerzensgeld kann derjenige verlangen, welcher nicht auf den ersten Blick sichtbar, verletzt wurde.

Darunter zählt etwa die Posttraumatische Belastungsstörungen sowie andere psychische Folgen.

Auch wurde die entgangene Urlaubsfreude als schmerzensgeldpflichtig angesehen.

Und Stalking-Opfer haben je nach gesundheitlichen Auswirkungen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Im Rahmen der Persönlichkeitsverletzung, etwa bei Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, können Schmerzensgelder die Folge sein. Hier richtet sich die Höhe auch danach, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Verletzende dadurch erlangt hat.

Ein weiterer Aspekt stellt die Diskriminierung dar. Je nach Schwere kann auch hier die Durchsetzung eines Schmerzensgeldes angezeigt sein. Das gilt etwa bei Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund von Alter, Geschlecht oder Hautfarbe.

Gibt es ein Angehörigenschmerzensgeld?

Immer wieder überraschend ist es allerdings, dass nach dem Gesetz Schmerzensgeldansprüche ausscheiden, wenn das Schadensereignis im Rahmen einer betrieblichen oder ähnlichen Beschäftigung (z. B. Arbeitsunfall) passiert ist.

Und auch der mittelbar Geschädigte kann meist kein Schmerzensgeld beanspruchen. Dies trifft insbesondere Familienangehörige, die schwerste Verletzungen oder gar den Tod eines geliebten Menschen „aushalten“ müssen. Das wird meist unter dem Begriff Angehörigenschmerzensgeld zusammengefasst. Doch selbst in diesen Fällen gibt es für den erfahrenen Anwalt Möglichkeiten, ein Schmerzensgeld zu beanspruchen und durchzusetzen.

Ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeldansprüche haben, kann mit Ihnen letztlich optimal nur der erfahrene und auf dieses Rechtsgebiert spezialisierte Rechtsanwalt erarbeiten. Dabei ist die Anspruchsdurchsetzung in der Regel für den Geschädigten kostenfrei, weil die Anwaltskosten vom Schädiger zu übernehmen sind.

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Andreas Krämer | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht


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