Die neue StVO – härtere Strafen durch StVO-Novelle

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Änderungen der StVO

Relativ unbemerkt durch die Corona-Krise tritt am 28.04.2020 die "neue" StVO in Kraft. Diese bringt zum Teil ganz erhebliche Verschärfungen des Katalogs an Strafen. Es ist also notwendig, sich damit als normaler Autofahrer auseinanderzusetzen und nicht in gewohnter Weise zu denken und zu glauben, bestimmte Ordnungswidrigkeiten – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen – seien noch unschädlich. 

Es ist zudem davon auszugehen, dass die Behörden bei den durch die staatliche Corona-Hilfe leeren Kassen, schon bald mit erheblichem Nachdruck und Überwachungseifer Jagd auf Verkehrssünder machen werden.

Welche Verschärfungen gibt es in der neuen StVO?

Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der Buße beim Halten in 2. Reihe. Dort werden 55,00 € demnächst fällig. Bei Behinderung sogar 70,00 € plus 1 Punkt in Flensburg.

Das gleiche gilt auch für das Parken auf Geh- oder Radwegen. Da kann das selbst auch kurzfristige Parken, um etwa jemanden abzuholen oder ein paar Sachen aus- oder einzuladen, bei mehrfachem Verstoß sogar die Fahrerlaubnis kosten.

Fahrverbote können nunmehr schon bei geringeren Geschwindigkeiten verhängt werden.

Schließlich wird die Rettungsgasse besonders geschützt. Wer diese nicht bildet, kann künftig ebenfalls mit einem Fahrverbot belegt werden.

Haben Radfahrer Vorteile durch die StVO-Novelle?

Dies kann man mit einem "Ja" beantworten.

Denn zum einen werden nicht nur die Radwege vor Falschparkern geschützt, damit Radfahrer nicht auf die gefährlicheren Straßen ausweichen müssen.

Aber es wird zum anderen auch einen Mindestabstand von 2 Metern beim Überholen von Radfahrern geben. An besonderen Engstellen wird es ein bislang unbekanntes Verbotsschild geben, Zweiradfahrer dort zu überholen. Das sollte unbedingt beachtet werden, denn gerade Radfahrer werden bei Zuwiderhandlungen Autofahrer vermehrt anzeigen. Aus meiner Sicht wird sich das Verhalten zwischen Autofahrern und Radfahrern voraussichtlich aggressiver gestalten, was dann ggf. zu weiteren verkehrsrechtlichen Straftaten führen könnte.

Außerdem dürfen ein sogenannter Grünpfeil speziell nur für Radfahrer eingeführt bzw. aufgestellt werden.

Lkw dürfen nach rechts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Tun sie das nicht, drohen auch erhebliche Bußgelder und Punkte.

Und schließlich sind auch gesonderte Radfahrzonen vorgesehen, also ähnlich wie Fußgängerzonen. Hinzu kommen noch gesondert mögliche Parkflächen für Lastenräder.

Was ist mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahrverbot ?

Diese Änderungen werden die Autofahrer besonders hart treffen.

Denn es wird bereits innerorts ab 21 km/h Überschreitung 1 Monat Fahrverbot fällig. Außerorts gilt das Gleiche schon ab 26 km/h. Punkte gibt es bereits ab 16 km/h.

Zusammenfassung

Die Novelle der StVO bringt vor allem viele Verschärfungen mit sich, die dazu führen, dass man relativ schnell ein Fahrverbot erhält. Zudem ist das Sammeln von Punkten aufgrund der ausgeweiteten Tatbestände schneller möglich. Da bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Mindestsperre von 6 Monaten zur Wiedererteilung droht, sind diese Verschärfungen zum Teil existenziell, vor allem auch beruflich.

Dieser Rechtstipp wurde erstellt von Rechtsanwalt Andreas Krämer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt am Main.



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