Schnelle Scheidung nach kurzer Ehe und geringe Scheidungskosten 2020

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Was noch vor einem Jahr voller Freude begann, kann leider sehr schnell wieder vorbei sein. Die Partner heiraten, nehmen zusammen einen Kredit auf für beispielsweise einen gemeinsamen Familienwagen, ziehen in eine gemeinsame Wohnung und tragen jeweils den anderen womöglich noch als Bezugsberechtigten in der Lebensversicherung ein. Jeder lässt dem anderen eine Kontovollmacht zukommen und es wird ein Familienkonto eröffnet. Plötzlich zerbricht die Beziehung, die Ehe und die Partner trennen sich nach kurzer Zeit.

Jetzt stellen sich die Eheleute die Frage, wie die Ehe nun schnell und unkompliziert wieder geschieden werden und die Verträge wieder schnellstmöglich aufgelöst werden können. Da die Ehe nicht lange bestand, ist die Erwartung von der Hoffnung getragen, dass auch die Scheidungskosten gering ausfallen.

Folgende Punkte sind nach einer Ehe von kurzer Dauer zu beachten:

1. Einhaltung des Trennungsjahres bei der einvernehmlichen Scheidung: Das Trennungsjahr ist immer einzuhalten, ganz gleich, ob die aktive Ehezeit eine Woche, einen Monat oder ein Jahr dauerte. Den Beginn der Trennung sollte man unbedingt schriftlich fixieren. Den Scheidungsantrag kann man in der Regel bereits nach 10-11 Monaten der Trennung einreichen.

2. Versorgungsausgleich wird bei einer Ehe unter 3 Jahren nur auf Antrag durchgeführt: Der Versorgungsausgleich führt bei Scheidungen oft zu überlangen Verfahren. Da bei einer Ehe bis zu 3 Jahren kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, kürzt der Wegfall des Versorgungsausgleichsverfahrens das Scheidungsverfahren erheblich ab. Darüber hinaus wird dadurch der Gegenstandswert der Scheidung nicht erhöht, was Auswirkungen auf die Höhe der Scheidungskosten hat.

3. Geringe Kosten der Scheidung: Die Scheidung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser berechnet sich nach dem addierten Monats-Nettoverdienst beider Eheleute, mit 3 multipliziert. Die Kostenersparnis erzielen die Eheleute dadurch, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt und diese Kosten geteilt werden.

Berechnungsbeispiel:

Einkommen Mann 2000 €

Einkommen Frau 2000 €

Streitwert Scheidung: 12.000 €, wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 2.354,70 €, bestehend aus:

  • Gerichtsgebühren: 534,00 €
  • Anwaltsgebühren (1 Anwalt): 1.820,70 €
  • Bei der Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts würden sich die Kosten um weitere 1820,70 € erhöhen.

4. Einvernehmliche Regelungen und Freistellungen bei Kreditaufnahmen: Wenn die Eheleute gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, dann bleiben sie ggü. der Bank auch beide Gesamtschuldner, es sei denn, die Bank entlässt einen Ehepartner aus dem Kreditvertrag freiwillig. Wenn der Pkw in dem Eigentum eines Ehepartners verbleiben soll, empfiehlt es sich dann, den anderen Ehegatten intern von der Darlehensverbindlichkeit freizustellen.

5. Mietvertrag übernehmen und ggf. kündigen: Wenn beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide den Mietvertrag nach der Trennung kündigen. Der Mietvertrag kann mit Zustimmung des Vermieters durch einen Ehegatten nach der Trennung übernommen werden.

6. Gemeinsames Konto: Kontovollmachten widerrufen bzw. gemeinsames Konto auflösen.

7. Unterhalt und Zugewinn: Zu einer schnellen Scheidung trägt ebenfalls bei, wenn alle Unterhaltsfragen und der Zugewinnausgleich ohne gerichtliche Auseinandersetzungen einvernehmlich geregelt werden.

8. Umgangs- und Sorgerecht: Das Gleiche gilt auch für einvernehmliche Regelungen bzgl. des Umgangs- und Sorgerechts wegen gemeinsamer Kinder sowie der Hausratsaufteilung und Regelungen betreffend der Ehewohnung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Julia Dehnhardt

Fachanwältin für Familienrecht


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