Schon wieder eine Abmahnung von Ralph Schneider: Markenglas.de durch die HvLS Rechtsanwälte

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Weitere Abmahnungen von Ralph Schneider durch die HvLS Rechtsanwälte

Bei uns eingetroffen sind in den vergangenen Wochen weitere Abmahnungen durch die HvLS Rechtsanwälte gegenüber Mitbewerbern auf der Internetplattform ebay.de, aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten. 

Der Abmahner, Herr Ralph Schneider, vertreten durch die HvLS Rechtsanwälte, ist selbst Internethändler auf der vorgenannten Plattform. Angeblich steht der Abmahnende zu den Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis. Er betreibt den Onlineshop Markenglas.de, über den Gläser und Barzubehör verkauft werden. Dies ist in manchen der von uns untersuchten Fälle jedoch zumindest zweifelhaft.

Bereits in der Vergangenheit haben wir in einer Vielzahl von Angelegenheiten gegen die Gegenseite verteidigt. Auch aktuell befinden wir uns mit der Gegenseite in Rechtsstreitigkeiten.

Den Abgemahnten wird hierbei vorgeworfen, einen unternehmerischen Handel zu betreiben, ohne dabei den gesetzlichen Informationspflichten sowie den gewerblichen Pflichtangaben Rechnung zu tragen. Der Vorwurf erstreckt sich dabei nicht nur auf die Verschleierung der Unternehmereigenschaft, sondern zusätzlich auch auf die Tatsache, dass sich die Abgemahnten fälschlicherweise und missbräuchlich als „Privatverkäufer“ registrierten. Die eingestellten Angebote verfügten weder über den Hinweis auf eine OS-Plattform noch über die Zugänglichmachung des entsprechenden Links. Zusätzlich gerügt werden eine fehlerhaft verwendete Widerrufsbelehrung sowie widersprüchliche Angaben bezüglich möglicher Rücksendekosten. Die Forderung der HvLS Rechtsanwälte erstreckt sich auf Schadensersatz aufgrund der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf die angefallenen Anwaltskosten. Außerdem behält sich die Gegenseite vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Wir vertreten die Auffassung, dass zunächst sorgfältig unterschieden werden sollte, ob privates oder gar gewerbliches Handeln vorliegt. Doch Vorsicht! Dies ist von vielen Faktoren abhängig. Die Anzahl der eingestellten Angebote kann dabei lediglich ein Indiz bilden. Dies ist jedoch keinesfalls abschließend. Bevor Angebote inseriert werden und ein Internetauftritt ins Auge gefasst wird, sollten solche Fragen stets geklärt sein. Der Grad von privatem Handel zu gewerblichem Handeln ist teils sehr schmal. Lassen Sie sich bei Zweifeln lieber von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Ihnen anfängliche Unachtsamkeit und Bequemlichkeit oder gar mangelnde Rechtskenntnis später zum Verhängnis werden.

Der wichtigste Rat lautet allerdings: Ruhe bewahren. Trotz unter Druck setzender kurzer Fristen sollte ein kühler Kopf bewahrt werden und keinesfalls leichtgläubig eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, jegliche haltlosen Vorwürfe hinzunehmen. Im Zweifel kann dies zu Ihren Lasten als Schuldeingeständnis gewertet werden und Sie schneiden sich etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab. Daher sollte fachkundig geprüft werden, ob eine Verpflichtung bestand oder besteht. Sonst führt Ihre Unterschrift zu einem Eingeständnis, einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für die Dauer von 30 Jahren sowie zur rügelosen Übernahme der vollständigen Anwaltskosten.

Sollten abmahnungsfähige Vorwürfe zutreffen, sind Sie zwar in der Pflicht, jedoch sind bestimmte Forderungen auch dann im Rahmen einer modifizierten Unterlassungserklärung stets verhandelbar. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und vorerst den Sachverhalt prüfen, bevor Sie eigenmächtig eigene Schritte einleiten.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer kostenlosen ersten Einschätzung. Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 07/2018


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