Schrottimmobilien: Anlegerschützer sehen zunehmenden Absatz - Fachanwalt hilft Betroffenen
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Vorsicht beim Immobilienkauf
Mit zunehmendem Alter machen sich immer mehr Bundesbürger Gedanken über ihre Finanzielle Zukunft. Im Alter finanziell unabhängig und frei von Sorgen, das wünscht sich ein Großteil der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang suchen Anleger eine geeignete Kapitalanlage, um genau diese Wünsche in die Tat umzusetzen. Alt bewährt und bekannt ist der Erwerb einer Immobilie als sichere Altersvorsorge. Doch auch in diesem Anlagesegment ist Vorsicht geboten. Auch hier gilt: „Es ist nicht alles Gold was glänzt."
Zahl der Schrottimmobilien nimmt zu
Anlegerschützer gehen davon aus, dass der Absatz von Schrottimmobilien und die damit verbundene Zahl der Opfer in naher Zukunft steigend werden. Zusätzlich befeuert wird die Nachfrage nach Immobilien aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen Angst steigender Inflationsraten durch eine lockere Geldpolitik der Notenbanken. Selbst in der Politik erhält das Thema Schrottimmobilien zunehmend mehr Aufmerksamkeit.
Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG vertreten Opfer von Schrottimmobilien und mahnen zur Vorsicht beim schnellen Kauf einer Immobilie. So haben sich auch im Bereich der Schrottimmobilien einige Anzeichen herausgebildet, die auf einen möglichen Erwerb einer Schrottimmobilie hindeuten können. Diese sind u.a.:
- Unaufgeforderter Anruf eines Vermittlers zum Thema Altersvorsoge und Steuerlast
- Zügiges Vereinbaren eines Beratungstermins
- Angebot von sog. "Rundum-sorglos-Paketen"
- Passende Immobilienfinanzierung wird im „Paket" mitangeboten
- Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht geplant bzw. abgelehnt
- Versprochene Mietgarantien
- Unseriöse Rechenbeispiele die bestehende Zweifel beseitigen
Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Schrottimmobilien
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. Der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, muss den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht" nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.
Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.
Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.agSchrottimmobilien gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu folgenden Themen finden Sie hier:
Immobilienbetrug
www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilien/Immobilienbetrug_Immobetrug
Schrottimmobilien - Anzeichen beachten
www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilien/schrottimmobilien_anzeichen
Schrottimmobilien mit Bezug zur Bausparkasse Badenia
www.anlegerschutz.ag/Weitere_Faelle/Badenia
Schrottimmobilien mit Bezug zur Deutschen Kreditbank
www.anlegerschutz.ag/Blog/Schrottimmobilien_Deutsche_Kreditbank_AG_DKB
Anlegerschützer warnen vor dem Kauf von Schrottimmobilien
www.anlegerschutz.ag/Blog/Anlegerschuetzer_Kauf_Schrottimmobilien
IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
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Weitere Fälle finden Sie auf: www.anlegerschutz.ag
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Informationsportal unter:
www.schrottimmobilien-hilfe.com
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