Schrottimmobilien: Anlegerschützer warnen vor voreiliger Unterzeichnung des Kaufvertrages

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Schrottimmobilie erworben? Rückabwicklung möglich

Mit zunehmen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben Immobilien besonders für auf Sicherheit bedachte Kapitalanleger an Attraktivität zugenommen. Doch gerade im Bereich der Immobilien ist Vorsicht geboten. Wer hier voreilige Entscheidungen trifft, kann dies durchaus bereuen.

Gerade beim Handeln mit Immobilien steht für viele Vermittler nicht die Zufriedenheit des Kunden, sondern die Provision im Vordergrund. Aufgrund dieser Motivation werden dem potenziellen Kunden alle möglichen Objekte angeboten und dabei oftmals wesentliche Tatsache in Bezug auf die Immobilie verschwiegen bzw. geschönt. Im Folgenden sollen einige Anzeichen genannt werden, die regelmäßig auf den Erwerb von Schrottimmobilien hindeuten:

  • Unaufgeforderter Anruf eines Vermittlers zum Thema Altersvorsoge und Steuerlast
  • Zügiges Vereinbaren eines Beratungstermins
  • Angebot von sog. "Rundum-sorglos-Paketen"
  • Passende Immobilienfinanzierung wird im „Paket" mitangeboten
  • Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht geplant bzw. abgelehnt
  • Versprochene Mietgarantien
  • Unseriöse Rechenbeispiele die bestehende Zweifel beseitigen

Schrottimmobilie erworben? Fachanwalt hilft Betroffenen

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. Der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, muss den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht" nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.agSchrottimmobilien gerne zur Verfügung.

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim

Telefon: 0621 / 18 000 0
Telefax: 0621 / 18 000 99

Weitere Fälle finden Sie auf: www.anlegerschutz.ag

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Informationsportal unter:

http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/



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