Klarheit über SCHUFA-Eintrag: Tipps und Anleitung für Verbraucher
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Experten-Autorin dieses Themas
Ein SCHUFA-Eintrag – dieses kleine Wort hat eine große Bedeutung, wenn es um die eigenen Finanzen geht. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Viele Menschen haben von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) gehört, wissen jedoch nicht wirklich, wie sie funktioniert oder welche Auswirkungen ein SCHUFA-Eintrag auf ihre finanzielle Zukunft haben kann.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie eine verständliche und umfassende Einführung in das Thema SCHUFA-Eintrag. Sie erfahren, was ein SCHUFA-Eintrag ist, welche Arten von Einträgen es gibt und wie lange sie gespeichert bleiben. Zudem wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie Ihren eigenen SCHUFA-Eintrag einsehen können und was Sie tun können, wenn Sie mit einem negativen Eintrag konfrontiert sind. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, ob es möglich ist, trotz eines SCHUFA-Eintrags einen Kredit zu erhalten.
Was ist ein SCHUFA-Eintrag?
Ein SCHUFA-Eintrag ist eine Aufzeichnung Ihrer finanziellen Aktivitäten und Verpflichtungen, die von der SCHUFA gesammelt und gespeichert werden. Dieser Eintrag enthält Informationen über Ihre Kreditverträge, Girokonten, Kreditkarten, Ratenzahlungsvereinbarungen, Mobilfunkverträge und andere finanzielle Verpflichtungen. Unternehmen, bei denen Sie finanzielle Transaktionen eingehen, melden diese Daten an die SCHUFA. Der sogenannte SCHUFA-Score hat zum Ziel, Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern bereitzustellen. Ein höherer Score deutet auf eine höhere Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit hin und erleichtert somit den Abschluss verschiedener Verträge, wie beispielsweise Kredite, Mietverträge oder Handyverträge.
Zur Berechnung der Bonität werden von der Auskunftei zahlreiche persönliche Daten gesammelt. Ihr SCHUFA-Eintrag dient dazu, Ihre Kreditwürdigkeit zu bewerten, und ermöglicht es Unternehmen, Risiken bei der Kreditvergabe zu minimieren. Ein positiver SCHUFA-Eintrag zeigt, dass Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen pünktlich erfüllen, während ein negativer Eintrag auf verspätete Zahlungen, offene Schulden oder andere Probleme hinweisen kann. Die Kenntnis über den eigenen SCHUFA-Eintrag ist wichtig, da er Einfluss auf Ihre finanziellen Möglichkeiten haben kann.
Wann erfolgt ein SCHUFA-Eintrag?
Viele Verbraucher fragen sich, wann ein SCHUFA-Eintrag erfolgt. Ein SCHUFA-Eintrag erfolgt in der Regel immer dann, wenn Sie finanzielle Transaktionen eingehen oder Verträge abschließen, die von Unternehmen oder Gläubigern an die SCHUFA gemeldet werden. Typische Situationen, die zu einem SCHUFA-Eintrag führen können, sind:
Abschluss eines Kreditvertrags
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, sei es für ein Auto, eine Immobilie oder andere Zwecke, wird dies normalerweise an die SCHUFA gemeldet.
Eröffnung eines Girokontos
Das Eröffnen eines Bankkontos kann ebenfalls zu einem SCHUFA-Eintrag führen.
Mobilfunkverträge
Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, wird dies üblicherweise an die SCHUFA gemeldet.
Ratenzahlungsvereinbarungen
Die Aufnahme von Ratenzahlungsvereinbarungen oder Finanzierungsplänen bei Händlern kann ebenfalls einen Eintrag zur Folge haben.
Verbraucher sollten berücksichtigen, dass nicht nur negative, sondern auch positive finanzielle Verpflichtungen und pünktliche Zahlungen in ihrem SCHUFA-Eintrag erfasst werden. Daher kann ein gut gepflegter SCHUFA-Eintrag die eigene Kreditwürdigkeit verbessern und Verbrauchern bei zukünftigen finanziellen Transaktionen zugutekommen.
SCHUFA-Eintrag: So funktioniert die kostenlose Selbstauskunft
Es gibt immer mal Situationen im Leben, in denen Verbraucher eine SCHUFA-Auskunft über die eigene Bonität brauchen, zum Beispiel für die Anmietung einer Wohnung oder für den Kredit bei einer Bank. Verbraucher können einmal im Jahr bei der SCHUFA eine kostenlose Selbstauskunft erlangen.
Die SCHUFA ermöglicht es, gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eine Kopie der persönlichen Daten bereitzustellen. Diese schriftliche Mitteilung enthält eine umfassende Zusammenstellung aller bei der SCHUFA gespeicherten Informationen über die betreffende Person. Darüber hinaus wird in dieser Dokumentation auch eine Bewertung bezüglich des Risikos eines möglichen Zahlungsausfalls für die betroffene Person in Form eines Scoring-Verfahrens dargelegt. Die Bereitstellung dieser Auskunft erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form auf Papier.
Um von der Möglichkeit der kostenfreien SCHUFA-Selbstauskunft Gebrauch zu machen, müssen Verbraucher einen entsprechenden Antrag bei der SCHUFA stellen. Die Antragstellung kann online über die Internetseite der SCHUFA erfolgen.
Zur vollständigen Bearbeitung des Antrags müssen Verbraucher dem Formular eine beidseitige Kopie ihres gültigen Personalausweises beifügen. Wichtig ist dabei, dass der Vor- und Nachname, die vollständige Adresse, das Geburtsdatum sowie der Geburtsort gut lesbar sind. Zusätzliche Informationen auf dem Ausweisdokument, wie beispielsweise das Foto, können geschwärzt werden, ohne die Gültigkeit der Kopie zu beeinträchtigen. Das Anhängen der Ausweiskopie dient dazu, die Identität des Antragstellers zweifelsfrei zu verifizieren.
Entfernung eines SCHUFA-Eintrages
Unrichtige, überholte oder ungerechtfertigte SCHUFA-Einträge bezüglich beglichener oder ungültiger Forderungen können entfernt werden. Hierfür besteht die Möglichkeit, mit den Gläubigern Kontakt aufzunehmen, die für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich sind. Alternativ können Sie sich auch direkt an die SCHUFA wenden.
So löschen Sie den SCHUFA-Eintrag
Die Löschung eines SCHUFA-Eintrags ist möglich, insbesondere wenn der Eintrag fehlerhaft oder nicht mehr relevant ist. Folgende Schritte sollten Verbraucher beachten, um einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen:
Überprüfen der Richtigkeit
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass der Eintrag tatsächlich unkorrekt oder ungerechtfertigt ist.
Kontakt mit dem Meldenden
Wenn Sie einen Fehler feststellen, setzen Sie sich mit dem Unternehmen in Verbindung, das den Eintrag gemeldet hat. Fordern Sie eine Korrektur und legen Sie alle erforderlichen Beweise vor, um Ihre Position zu stützen. Das Unternehmen ist verpflichtet, falsche oder veraltete Informationen zu berichtigen.
SCHUFA kontaktieren
Falls das meldende Unternehmen nicht kooperiert oder der Eintrag nicht korrigiert wird, können Sie sich direkt an die SCHUFA wenden. Die SCHUFA wird den Eintrag überprüfen und gegebenenfalls korrigieren oder löschen, wenn er nicht rechtmäßig ist.
Bedenken Sie, dass rechtmäßige und aktuelle negative Einträge in der Regel nicht vorzeitig gelöscht werden können. Diese Einträge werden in der Regel erst nach einer bestimmten Zeitspanne automatisch gelöscht. Es ist daher ratsam, rechtzeitig auf finanzielle Verpflichtungen zu achten, um negative SCHUFA-Einträge von Anfang an zu vermeiden oder zu minimieren. Wenn die SCHUFA oder das zuständige Unternehmen nicht reagiert, kann die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden, um die Entfernung der fehlerhaften Einträge zu erwirken.
Wie lange wird ein SCHUFA-Eintrag gespeichert?
Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten unterliegen bestimmten Speicherfristen. Sind die Fristen abgelaufen, müssen die Daten automatisch gelöscht werden.
Positive SCHUFA-Einträge
Positive Einträge, die beispielsweise pünktliche Kreditrückzahlungen oder erfüllte finanzielle Verpflichtungen dokumentieren, werden in der Regel für drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Das bedeutet, wenn Sie zum Beispiel einen Kredit erfolgreich zurückgezahlt oder eine andere finanzielle Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt haben, bleibt dieser positive Eintrag für drei Jahre in Ihrer SCHUFA-Akte bestehen.
Negative SCHUFA-Einträge
Negative Einträge, die auf verspätete Zahlungen, offene Schulden oder andere finanzielle Probleme hinweisen, werden ebenfalls in der Regel nach drei Jahren ab dem Datum der Erledigung oder Begleichung gelöscht. Sobald Sie die Schulden beglichen haben oder andere negative Einträge behoben sind, werden sie nach Ablauf dieser Frist aus Ihrer SCHUFA-Akte automatisch entfernt. Die Dauer der Speicherung von Informationen hängt aber immer von der Art des Eintrags ab.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Wenn Ihre Schulden weniger als 1000 Euro betrugen, haben Sie die Möglichkeit, bei der SCHUFA eine sofortige Löschung zu beantragen, sobald Sie den ausstehenden Betrag beglichen haben. Wichtig im Hinblick auf die Restschuldbefreiung nach einem Verbraucherinsolvenzverfahren: Seit März 2023 gilt, dass der SCHUFA-Eintrag sechs Monate nach Erhalt der Restschuldbefreiung gelöscht werden muss. Vor Eintritt dieser Regelung wurde die Information für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert.
Kredit mit SCHUFA-Eintrag: Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Die Aufnahme eines Kredits trotz eines negativen SCHUFA-Eintrags ist möglich, kann jedoch unter Umständen nicht einfach sein. Ein derartiger SCHUFA-Eintrag, der auf verspäteten Zahlungen oder offenen Schulden basiert, kann potenzielle Kreditgeber abschrecken, da er auf eine geringere Kreditwürdigkeit hinweisen kann.
Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten, selbst wenn ein SCHUFA-Eintrag vorliegt. Dazu gehören die Beantragung von Kleinkrediten mit niedriger Kreditsumme, die Möglichkeit eines Kredits mit einem Bürgen, der über eine gute Bonität verfügt, und die Suche nach Kreditangeboten von Anbietern, die Ihre Bonität nicht bei der SCHUFA überprüfen.
Bei Kreditangeboten ohne SCHUFA-Prüfung sollten Verbraucher allerdings sehr vorsichtig sein. Es ist nicht ratsam, auf Kreditvermittler zu vertrauen, die Ihnen eine Finanzierung ohne SCHUFA-Prüfung versprechen.
Jeder Kreditgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Bonität des Antragstellers zu überprüfen. Wenn zusätzlich Gebühren für Beratung und ähnliche Dienstleistungen anfallen, sollten Sie noch vorsichtiger sein. Vorabgebühren sind oft ein Anzeichen für unseriöse Angebote. Es kommt dann häufig vor, dass die Finanzierung überraschend abgelehnt wird und die gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet werden. In anderen Fällen verlangen solche Kreditvermittler hohe Zinsen für Darlehen, die leicht in die Schuldenfalle führen können.
Zusammengefasst sollten Verbraucher sich von Kreditpartnern fernhalten, wenn sie folgende Anzeichen bemerken:
Forderung von Vorabgebühren (z. B. Kosten für die Übersendung von Vertragsdokumenten und Auslagen)
Forderung von Gebühren für Sofortkredite sowie für eine beschleunigte Bearbeitung des Kreditantrages
Intransparentes Antragsverfahren
Kreditvermittler übt Druck aus, indem er zum Beispiel fordert, den Vertrag sofort bei einem Hausbesuch zu unterschreiben.
Überflüssige Versicherungen und Finanzprodukte werden mitverkauft.
Schuldnerberatung wird nur von unzureichend qualifizierten Personen durchgeführt.
Besondere Vorsicht bei Verträgen, die den Verbraucher über einen längeren Zeitraum an teure Konditionen für den Kredit binden sollen
Im Zweifelsfall sollten Verbraucher vor einem Vertragsabschluss rechtlichen Rat bei einem erfahrenen Anwalt einholen, um mögliche Vertragsfallen und das Eingehen von zu hohen Risiken zu vermeiden.
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Rechtstipps zu "SCHUFA-Eintrag" | Seite 25
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14.02.2014 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… löschte die Schufa den entsprechenden Eintrag und übersandte eine neue Schufa-Selbstauskunft. Der Betroffene durfte sich nun über einen verbesserten Scorewert erfreuen. Sein aktueller Scorewert liegt …“ Weiterlesen
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22.01.2014 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„Weiterer Erfolg der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Kampf gegen unberechtigte Schufa-Einträge Einmal mehr wandte sich ein verzweifelter Bankkunde an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner. Jener …“ Weiterlesen
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