Schufa: ungewöhnliche Reaktion auf erwartetes EuGH-Urteil zum Scoring

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Ist der Schufa-Score rechtswidrig?

Das Damoklesschwert über der Schufa ist die erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Scoring. Der Generalanwalt geht davon aus, dass dieses Scoring mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. In den meisten Fällen folgt der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts. Für die Schufa hätte das verheerende Folgen.


Das Scoring-Verfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Die Schufa sammelt dafür Daten zur Kreditwürdigkeit von Bürgern. Dabei spielen diverse Faktoren wie aktive Konten und Kredite, Anzahl an Kreditkarten sowie Zahlungsrückstände und unbeglichene Forderungen eine entscheidende Rolle. Es gibt jedoch auch Parameter, die im Dunkeln bleiben. Schließlich handelt es sich bei der Berechnung des Scores um ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis der Schufa.


Die Schufa erhebt Daten, um die Bonität von Verbrauchern zu berechnen. Anschließend leitet die Auskunftei diese Scores zur Kreditwürdigkeit an ihre Kunden weiter – darunter Banken, Telekommunikations-Unternehmen und Firmen mit Interesse an der Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden. Ist der Score zu niedrig, ist es schwierig für die betroffene Person, einen Kredit aufzunehmen oder Mobilfunkvertrag abzuschließen. Dies wiederum schränkt ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben deutlich ein.

Der Haken an der Sache: Ein Computer berechnet den Score. Das birgt die Gefahr, dass Banken und andere Unternehmen ausnahmslos auf den Score der Schufa vertrauen - ohne Überprüfung durch einen Mitarbeiter. Das bedeutet dann wiederum: Die Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen den Vertrag mit seinem potenziellen Kunden abschließt, erfolgt womöglich vollständig automatisiert - ohne menschliches Eingreifen. Eine Maschine entscheidet möglicherweise über das Leben der Person. Weder moralisch noch datenschutzrechtlich scheint dies vertretbar. Das führt uns zur zentralen Frage vor dem EuGH: Ist das Scoring der Schufa zulässig?

Die Schufa fordert ihre Kunden aktuell schriftlich auf, zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht ausschlaggebend für Verträge ist und somit keine Ablehnung zur Folge hat. Auf ihrer Website hingegen betont die Auskunftei die Wichtigkeit des Scorings als „Information für Unternehmen oder Banken“. Dies führt zu einer unterschiedlichen Interpretation desselben Sachverhalts aus den Briefen von der Schufa an ihre Geschäftspartner und der Online-Präsenz der Auskunftei.


Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts bezüglich des Schufa-Scorings zustimmt. Dies stellt momentan eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schufa dar. Es bleibt abzuwarten, welches endgültige Urteil der EuGH in naher Zukunft fällen wird.



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