Schulunterricht zu Hause: Jobcenter muss Kosten für Computer übernehmen

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Online-Unterricht wegen der Corona Pandemie

Aufgrund der derzeitigen Lockdowns findet in vielen Bundesländern der Schulunterricht vor allem zu Hause statt. Die Schüler müssen sich über das Internet bestimmte Materialien herunterladen, mit den Lehrern über Zoom oder Skype kommunizieren oder bestimmte Apps mit Aufgaben benutzen (z.B. die Anton-App). Ohne Computer ist dies jedoch nicht möglich. 

Viele Hartz4-Empfänger haben keinen Computer. Für das Internet wird häufig nur ein Smartphone benutzt, welches sich für die Schule aufgrund des kleinen Formats jedoch nicht eignet. Die Kosten für die Anschaffung eines Computers können sie nicht aufbringen, so dass ihre Kinder vom Unterricht ausgeschlossen sind. 

Entscheidung des LSG Thüringen  

Das Landessozialgericht Thüringen hat nun in einem Elverfahren entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter die Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Computers nebst Zubehörs (Bildschirm, Drucker) von bis zu 500 € verlangen können, wenn der Computer für den Online-Unterricht benötigt wird und kein anderes Gerät zur Verfügung steht (Beschluss vom 08.01.2021 - L 9 AS 862/20 ER). 

Bereits das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte in einem ähnlichen Fall eine Pflicht des Jobcenters zur Kostenerstattung bejaht (Beschluss vom 22.05.2020 - L 7 AS 719/20 B ER). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass solche Ansprüche in allen Bundesländern geltend gemacht werden können. 

Vorgehensweise

Wenn Sie einen entsprechenden Bedarf haben, stellen Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Computers nebst Zubehör. Legen Sie zu dem Antrag einen Bescheinigung der Schule, dass ein Computer für den Online-Unterricht benötigt wird. Da die Angelegenheit eilig ist, setzen Sie dem Jobcenter für die Entscheidung über den Antrag eine Frist von 2 Wochen. Stellen Sie sicher, dass Sie den Zugang des Antrags beim Jobcenter nachweisen können (am besten per Fax oder per Einschreiben verschicken). 

Falls der Antrag abgelehnt wird oder das Jobcenter innerhalb der Frist nicht reagiert, können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Ich setze Ihren Anspruch bundesweit durch.




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