Schutz vor Eigenbedarfskündigung bei hohem Lebensalter: Aktuelles Urteil

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Richtungsweisende Entscheidung des Landgerichts Berlin zugunsten von Mietern: Einer 89-jährigen Mieterin durfte wegen ihres hohen Alters und langer Mietdauer nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden! Die Entscheidung bespricht der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Bereits seit längerem gilt, dass die Gerichte das Lebensalter des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung berücksichtigen, wenn es um die Folgen der Räumung für den Mieter geht. Dabei müssen die Gerichte die genaueren Umstände, die für den Schutz des Mieters sprechen, im Einzelnen ausforschen. Schematische Lösungen soll es dabei nicht geben.

Hier setzt die Entscheidung des Landgerichts Berlin an und bestimmt, dass allein das hohe Lebensalter des Mieters eine Barriere bildet, die den Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung absolut schützt – sofern der hochbetagte Mieter in seinem Wohnumfeld wegen langjähriger Mietdauer tief verwurzelt ist.

Was bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter?

Vermieter sollten sich vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung genau über die Voraussetzungen der Kündigung informieren, am besten bei einem auf Eigenbedarf spezialisierten Fachanwalt für Mietrecht.

Mieter werden durch die Entscheidung in ihren Rechten gestärkt: Die sozialen Umstände des Mieters wird man in Zukunft stärker einbeziehen und berücksichtigen, nicht nur das Lebensalter, sondern auch Erkrankungen und die soziale Verankerung in der Wohngegend, die einen Umzug des Mieters erschweren oder schlechthin unmöglich machen.

Mein Tipp für Mieter: Informieren Sie sich zeitnah bei einem Fachanwalt und Spezialisten für Eigenbedarfskündigung darüber, mit welchen Chancen Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen können.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung und anderer Kündigungen ist die telefonische Erstberatung kostenlos und unverbindlich.


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