Schwarzfahren: Verfahren wegen Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen droht!

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Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen

Und das alles wegen 2,80 EUR! Eine alte Dame fährt mit dem Bus und wird kontrolliert. Sie soll einen Fahrschein gefälscht haben, indem sie den Abdruck der entwerteten Fahrkarte entfernt habe und anschließend das Ticket erneut gestempelt habe. Ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Betruges und Erschleichen von Beförderungsleistungen wurde eingeleitet.

Der Fall zum „Fahrkartenbetrug“

Ein Berliner Verkehrsunternehmen stellt Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gem. § 267 Strafgesetzbuch (StGB), versuchten Betruges nach  §§ 263, 22, 23 StGB und Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB. Frau Daniela Kiehl* soll am 27.03.2018 um 11:44 Uhr ohne einen gültigen Fahrausweis ein Verkehrsmittel des Verkehrsunternehmens benutzt haben. Ihre mitgeführte Karte für den Regeltarif Berlin AB war in dem Bereich der Entwertung verfälscht.

Mittels geeignetem Gegenstand wurde der ältere Entwertungsaufdruck entfernt und der Fahrausweis erneut entwertet. Die Verfälschung konnte zweifelsfrei erkannt werden, weil durch die mechanische Bearbeitung die Papieroberfläche leicht beschädigt wurde. Aus Kosten- und Zeitgründen wurde von einer kriminaltechnischen Untersuchung abgesehen. Der Strafantrag wurde fristgerecht gestellt.

Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde bis zum 27.03.2018 nicht entrichtet. Daniela Kiehl wurde von dem Verkehrsunternehmen angeschrieben, um ihr Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu der Sache zu äußern.

Die anwaltliche Beratungspraxis bei dem Vorwurf des „Fahrkartenbetruges“

In großen Städten kommt es häufig vor, dass vor allem Touristen gefälschte Tickets verkauft werden und diese ahnungslos ein Verkehrsmittel besteigen und kontrolliert werden. Die Verkehrsbetriebe gehen gegen „Schwarzfahrer“ sehr strikt vor und es wird natürlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf ist nicht als Lappalie anzusehen – Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen. Diese Delikte werden mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann falls keine Vorstrafen bestehen, eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

Expertentipps für den Fall eines Fahrkartenbetruges 

  1. Lösen Sie Ihre Fahrkarten nur an offiziellen Verkaufsschaltern des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Gerade in Berlin werden eine Vielzahl von gefälschten Tickets gerne an Touristen verkauft. Der Verdacht des Betruges, der Urkundenfälschung und der Leistungserschleichung fällt dann auf Sie zurück.
  2. Falls Ihnen vorgeworfen wird, eine Fahrkarte gefälscht zu haben, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt.
  3. Aufgrund der Häufigkeit der Betrugsfälle neigen die Gerichte zu harten Strafen. Um eine Verurteilung zu vermeiden, sollten Sie sich anwaltlich beraten und vertreten lassen.

*Namen wurden geändert.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefonnummer neben diesem Rechtstipp. ✩ Kontaktieren Sie uns über unsere Website. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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