Schweigen vor der Polizei – warum Ihr Schweigerecht so wichtig ist!

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Wenn Sie Beschuldigter einer Straftat sind, ist es wichtig, nicht mit der Polizei, sonstigen Behörden oder mit Familie und Freunde über die Sache zu sprechen, bevor Sie einen Anwalt kontaktiert haben! Das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern, ist in der Strafprozessordnung (StPO) verankert und kann keinerlei negative Folgen für Sie haben!

Im Gegensatz dazu ist es leider so, dass, wenn Sie sich mit jemanden über die Sache unterhalten, diese Person später als Zeuge gehört werden kann. Daher ist es wichtig, sofort einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren und diesen um juristischen Rat zu bitten. Als Laie ist einem oft nicht klar, welche Aussagen positiv oder negativ bewertet werden können. Es ist daher am besten, sich gar nicht zur Sache zu äußern und zu schweigen.

Sie sind nach der StPO auch nicht verpflichtet, bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zu erscheinen. Das ist anders, wenn Sie eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts erhalten.

Die Verurteilung vor einem Strafgericht kann viele negative Folgen für Ihr weiteres Leben nach sich ziehen. Gehen Sie daher kein Risiko ein und kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht. Ein Rechtsanwalt kann, je nach Sachverhalt, für Sie versuchen, das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen und somit einer Anklageerhebung vorzubeugen.

Sollte es doch zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen und Sie sich in einer Hauptverhandlung vor Gericht verteidigen müssen, dann ist es am besten, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der für Sie einen Freispruch oder die minimal mögliche Strafe erwirken kann.

Zögern Sie nicht und rufen Sie einen Anwalt für Strafrecht an! Es geht um Ihre Zukunft


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