Schweizerisches Bundesgericht: Nutzung von Ermittlungsunternehmen bei Filesharing-Fällen illegal

  • 1 Minute Lesezeit

In einem aktuellen Urteil (Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 08.09.2010 - 1C_285/2009) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass das mit der Ermittlung von Dateidownloads, Uploads sowie von IP-Adressen im Rahmen der Nutzung von P2P-Netzwerken (Filesharing) beauftragte Unternehmen jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einzustellen hat und es diesem Unternehmen untersagt, die bereits beschafften Daten den betroffenen Urheberrechtsinhabern weiterzuleiten.

Das Urteil wird auch in Deutschland Beachtung finden. Wenn deutsche Gerichte ähnlich entscheiden, hätten Filesharing-Abmahner ein großes Problem.

Der Volltext der Entscheidung ist unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100203.htm abrufbar.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.

Beiträge zum Thema