Schwerster Impfschaden nach Impfung gegen Covid-19 im April 2022 anerkannt

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Unsere Mandantin wurde im April 2021 gegen Covid-19 mit einem Vektorimpfstoff geimpft.

Am nächsten Tag bestand leichte Temperatur. Acht Tage später stellte sich eine typische Migräne ein; es lagen Kopfschmerzen und Übelkeit vor. Zwei Tage später war diese Symptomatik vorbei.

Unsere Mandantin kollabierte jedoch an diesem Tag (12 Tage postvakzinal). Per Hubschrauber wurde sie sofort in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert.

Einen Tag später wurde die Diagnose „VITT“, impfstoffassoziierte immunvermittelte Thrombozytopenie, Thrombose der Lebervene, Lungenarterienembolie und Milzinfarkt u. a. gestellt.

Unsere Mandantin war zu diesem Zeitpunkt gelähmt und konnte lediglich den Kopf etwas bewegen. Sie war nicht mehr bei Bewusstsein.

Im September 2021 wurde Antrag auf Anerkennung des Impfschadens nach §§ 60, 61 IfSG gestellt.

Mit Bescheid vom April 2022 wurde der Impfschaden wie folgt anerkannt:

1   Vakzininduzierte Thrombozytopenie (VITT) mit ausgedehnter Thrombose 

    des Sinus transversus,

    intrazerebrale Stauungsblutung mit epileptischem Reizanfall,

    Hydrozephalus mit Shunt-Versorgung,

    Tracheostoma und PEG-Anlage bei persistierender Tetraparese und Inkontinenz,

2  Nierenfunktionsstörung

im Sinne der Entstehung.


„Die oben anerkannten Gesundheitsstörungen 

sind auf diese Schädigung zurückzuführen“.


Der durch die Schädigungsfolgen verursachte GdS beträgt 100.

Haben Sie Fragen, unter anderem zu Impfschäden, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden. 

www.rechtsanwaelte-kirchen.de

www.impfrecht.de


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