Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung anerkannt

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Das Sozialgericht Dortmund hat in einer aktuellen Entscheidung aus November 2013 anerkennt, dass das Auftreten eines Guillain-Barré-Syndroms einen Impfschaden darstellt. Das Guillain-Barré-Syndrom (GBS), ist ein akut auftretendes neurologisches Krankheitsbild, bei dem es zu entzündlichen Veränderungen des peripheren Nervensystems kommt. Betroffen sind vor allem die aus dem Rückenmark hervorgehenden und die dazugehörigen vorderen oder proximalen Nervenabschnitte.

Hintergrund der Entscheidung war eine Impfung bei einem damals 2 Jahre alten Jungen durch seine Kinderärztin, der seitdem an Restlähmungen in den Beinen und einer Fußfehlstellung leidet. Das zuständige Versorgungsamt hatte die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens abgelehnt, weil - so das Argument des Versorgungsamtes - der ursächliche Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung des Jungen nicht wahrscheinlich sei. Das Sozialgericht Dortmund hat nun erstmals das Guillain-Barré-Syndrom als Impfschaden anzuerkennen und dem betroffenen Jungen eine Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz gewährt. Das Gericht entschied, dass sich die in der medizinischen Wissenschaft für möglich gehaltene Impfkomplikation mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit realisiert habe.

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