SEB Optimix Ertrag: Können sich Anleger jetzt noch wehren, wenn sie von der Schließung überrascht wurden?

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Die Entwicklung des offenen Fonds SEB Optimix Ertrag (WKN: 974891; ISIN: LU0066376558) ähnelt jener nicht weniger anderer offener Fonds. Nachdem der auf offenen Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds unter einer Krise der Zielfonds zu leiden hatte, erfolgten innerhalb des Jahres 2012 zunächst die Schließung und später die Auflösung des SEB Optimix Ertrag. Doch welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, wenn sie sich mit den Ereignissen vor zwei Jahren immer noch nicht abgefunden haben – beispielsweise weil sie von der Aussetzung der Anteilsrücknahme überrascht wurden. Dass in solchen Fälle Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern bestehen können, zeigen zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs. 

Im April 2014 hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung auf das Schießungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen mussten, da es um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit handele (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Der Bundesgerichtshof entschied in diesen Fällen, dass mangelnde Hinweise auf das Schließungsrisiko Beratungsfehler darstellten. Daher standen den Klägern Schadensersatzansprüche zu.

Fehler in der Anlageberatung führen zu Schadensersatzansprüchen

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag nun selbst Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen? Wie sich den BGH-Urteilen entnehmen lässt, knüpften die Richter an Defizite und Fehler bei der Anlageberatung an. Verletzte die Bank eine ihrer Pflichten bei der Anlageberatung, dann liegt eine schadenssatzpflichtige Falschberatung vor. Die Aufklärung über das Schließungsrisiko ist nur eine von verschiedenen Pflichten, die Berater in der Anlageberatung beachten mussten. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des SEB Optimix Ertrag, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die in den Dachfonds SEB Optimix Ertrag investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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