Senec kündigt Registrierung für LFP-Austausch an - Anwalt rät, worauf Betroffene achten müssen

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10.04.2024 - Der Batteriespeicherhersteller Senec kündigt weitere Details zur geplanten Umrüstung der nach Brandvorfällen gedrosselten Senec.Home-Speicher mit LFP Zellen an. Ab kommende Woche sollen sich betroffene Kunden für den LFP-Austausch registrieren können. 

Die Konditionen der Umrüstung bleiben jedoch ebenso unklar wie der Zeitverlauf. 

SPL Rechtsanwälte berichtet, worauf Kunden bei der Registrierung achten müssen:

Weitere Neuigkeiten von Senec zum LFP-Austausch: Nachdem der Speicherhersteller zuletzt im Februar mitteilte, für die Umrüstung der Speicher bis Herbst 2025 zu benötigen, hat der Speicherhersteller für die kommende Woche den Beginn des Registrierungsprozesses angekündigt.

Konkret sollen Kunden ab kommender Woche "wellenartig" Einladungen zur Durchführung der Registrierung über die Senec-App erhalten. Wann die Kunden mit einer Nachricht zu einem konkreten Umrüstungstermin rechnen dürfen, bleibt aber unklar.

Wegen des langen Zeitraums der Umrüstung der über 100.000 betroffenen Speicher von über eineinhalb Jahren werden viele Kunden  erst spät im Jahr 2025 mit einem Terminangebot rechnen dürfen.

Rechtliche Konditionen der Umrüstung unbekannt

Senec lässt in der jüngsten Mitteilung unklar, ob und welche Bedingungen an den Registrierungsprozess geknüpft werden.

Bislang ist nicht bekannt, ob der Speicherhersteller für die Inanspruchnahme seiner nach eigenem Bekunden "freiwilligen und kulanzweise erfolgenden" Umrüstung einen Verzicht auf weitergehende Rechte verlangt.

Zu erwarten ist dies zwar nicht, nachdem das Unternehmen auch an die Registrierung für die sog. "Kulanzzahlungen", mit denen Betroffene für den Nutzungsausfall der Speicher entschädigt werden sollen, keine nachteiligen Bedingungen geknüpft hatte.

Dennoch hat das Unternehmen in der Vergangenheit unzufriedenen Kunden immer wieder vorgehalten, wegen der Ausfallentschädigung von 7,50 EUR pro Woche überhaupt keinen Nachteil zu erleiden - was wegen der Sicherheitsbedenken und der häufig unzureichenden Entschädigungen und der Wertminderung der zumeist über 10.000 EUR teuren Speicher durch die dauerhafte Drosselung vielen Betroffenen wie Hohn vorkommen musste.

Bei Rückabwicklung des Vertrages Vorsicht geboten

SPL Rechtsanwälte rät den betroffenen Kunden daher zunächst zur Vorsicht bei der Registrierung für das Umtauschverfahren.

Zwar sind rechtliche Nachteile hierdurch weder zu erwarten sind, noch rechtlich zulässig. Kunden, die jedoch das Vertrauen zu Senec verloren haben oder wegen des unabsehbaren Zeithorizonts bis zur Umrüstung den Speicher zurückgeben möchten, sollten bei der Registrierung zurückhaltend agieren.

Denn wer gegenüber seinem Senec-Händler bereits die Erstattung des Kaufpreises verlangt hat, würde sich durch die Anmeldung zur Umrüstung aus rechtlicher Sicht widersprüchlich verhalten. Händler könnten den Kunden vorhalten, durch die Registrierung zum Ausdruck zu bringen, nun doch die LFP-Umrüstung abwarten zu wollen und an der Erstattungsforderung nicht mehr festzuhalten.

Auch Kunden, die sich nach der wiederholten, seit letztem August anhaltenden Drosselung lediglich eine Reparatur ihres Speichers mit den brandsicheren LFP-Zellen wünschen, sollten vor der Registrierung sicherheitshalber das Kleingedruckte prüfen lassen.

Senec hat zwar mit der Ankündigung zum LFP-Austausch erste Anzeichen gezeigt, endlich "reinen Tisch" machen zu wollen, um die andauernden Negativschlagzeilen durch die Speicherbrände und die Massendrosselungen zu beenden. Das Unternehmen würde erneut unter Druck geraten, wenn sich aus der Registrierung für die Umrüstung unerwartete Nachteile für die gebeutelten Kunden ergäbe.

Bis zum Beginn des Registrierungsverfahrens kommende Woche bleibt aber unklar, ob sich Senec in den Bedingungen für die Registrierung nicht doch rechtlichen Vorteile einräumen könnte.

Sofern rechtliche Bedingungen bzw. "AGB" im Registrierungsverfahren nicht enthalten sein sollten, dürften sich Kunden jedoch gefahrlos für die Registrierung anmelden können. 

Verjährung wichtiger Verbraucherrechte läuft weiter

Unabhängig vom angekündigten Registrierungsverfahren müssen betroffene Kunden weiter beachten, dass wichtige Verjährungsfristen weiterlaufen

Für sie besteht daher weiter Handlungsbedarf. Denn wer mit der Geltendmachung seiner Ansprüche bis Ende 2024 oder darüber hinaus wartet, könnte seine Gewährleistungsrechte verlieren. Wenn sich die Umrüstung des Speichers lange verzögert oder der Austausch der Zellen wegen technischer Probleme scheitert, ist dann insbesondere eine Erstattung des Kaufpreises nicht mehr möglich, wenn die kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte inzwischen verjährt sind.

Kunden sollten zur Abwehr drohender Rechtsverluste ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. SPL Rechtsanwälte bietet hierzu kostenlose Erstberatungen.

Führende Rechtsanwaltskanzlei bietet SENEC-Kunden kostenlose Erstberatung an

Die auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisierte Einheit von SPL Rechtsanwälte hat bereits eine vierstellige Anzahl von SENEC-Kunden beraten und vertritt Betroffene außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung ihrer Rechte auf Wiederinbetriebnahme der Speicher oder Rückerstattung des Kaufpreises.

Zuletzt hatte SPL Rechtsanwälte als bundesweit erste Kanzlei eine Reihe von Entscheidungen gegen Solarhändler auf Kaufpreiserstattung in Höhe von über 17.000 EUR gegen Rückgabe des SENEC-Speichers erstritten (SPL Rechtsanwälte berichtete).

SPL Rechtsanwälte bietet Betroffenen kostenlose Erstberatungen an.

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Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt im Zusammenhang mit dem Speicherskandal hunderte Senec-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.

Seine Kanzlei SPL Rechtsanwälte ist mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.

Foto(s): Feuerwehr Burladingen, SWR


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