Neue Senec-Urteile: Weitere Erfolge der Kanzlei SPL - Händler von Senec-Speichern müssen Kaufpreis erstatten

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Die Kanzlei SPL Rechtsanwälte erzielt weitere Erfolge für Betroffene mit Senec-Speichern. Mehrere Landgerichte verurteilten Händler auf Kaufpreiserstattungen von über 17.000 EUR. Teilweise verteidigen sich die Händler nicht mehr gegen die Klagen.

SPL Rechtsanwälte klärt auf, wie sich Kunden verhalten sollten und bietet kostenlose Erstberatung:

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Weitere Erfolge der Stuttgarter Kanzlei SPL Rechtsanwälte für SENEC-Kunden:

Bereits mit den Urteilen vom 06.09.2023 des Landgerichts Münster sowie vom 19.12.2023 des Landgerichts Neuruppin (SPL berichtete) haben erste Landgerichte Mandanten der Kanzlei SPL Rechtsanwälte recht gegeben, dass Senec-Kunden einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung gegenüber Ihrem Vertragspartner haben.

Die Gerichte verurteilten die Verkäufer der Senec-Speicher auf Erstattung des Kaufpreises an die betroffenen Kunden von zum Teil über 17.000 EUR zzgl. Prozesszinsen von derzeit 8,62 % p.a.  Inzwischen häufen sich die rechtskräftigen Entscheidungen für die Anwälte der Kanzlei SPL Rechtsanwälte für Senec-Kunden. In vielen Fällen setzten sich die Händler gar nicht mehr gegen die Klage zu Wehr oder erkannten die Klageforderung ohne Verteidigung an.

Folgende Landgerichte verurteilten Händler auf Klageerhebung durch SPL Rechtsanwälte zuletzt zur Kaufpreiserstattung:

  • LG Düsseldorf - Versäumnisurteil vom 17.01.2024 - Az. 2b O 175/23 - Erstattung von 8.943,46 €
  • LG Braunschweig - Versäumnisurteil vom 01.02.2024 - Az. 2 O 2815/23 - Erstattung von 11.424,00 €
  • LG Kassel - Versäumnisurteil vom 15.03.2024 - Az. 2 O 2048/23 - Erstattung von 13.247,70 €
  • LG Bielefeld - Anerkenntnisurteil vom 25.03.2024 - Az. 9 O 28/24 - Erstattung von 9.729,44 €

SPL-Rechtsanwalt Jochen Schanbacher sieht in den neuen Urteilen den Kurs seiner Kanzlei bestätigt, bei der Unterstützung von Senec-Kunden neben den technischen Defiziten der Speicher auch auf weitere rechtliche Gründe für eine Kaufpreiserstattung zu setzen. Mit dem zweigleisigen Vorgehen bleiben Mandanten auch langwierigere Beweisaufnahmen zu den technischen Defekten der Speicher erspart. SPL Rechtsanwälte vertritt eine große Anzahl von Senec-Geschädigten und ist mit den Gerichtserfolgen deutschlandweit führend. Die Kanzlei rechnet in den kommenden Monaten mit zahlreichen weiteren stattgebenden Entscheidungen für ihre Mandanten.

Landgerichte stärken Verbraucherrechte

Mit den zahlreichen Entscheidungen der Landgerichte steht für Verbraucher fest, dass es in vielen Fällen sehr gute Erfolgsaussichten bestehen, sich vorab von dem Speicher zu trennen und für den zumeist hohen Kaufpreis ein günstigeres Ersatzgerät etablierter Hersteller von LFP-Batterien anzuschaffen.

SPL Rechtsanwälte berät betroffene Kunden hier als mit den ersten stattgebenden Urteilen deutschlandweit führende Kanzlei kostenfrei zu den Möglichkeiten einer Rückabwicklung oder beschleunigter Umrüstung.

Senec hat inzwischen angekündigt, die gedrosselten Speicher in den nächsten eineinhalb Jahren wieder in Betrieb zu nehmen. Die technische Umsetzbarkeit der Maßnahme ist jedoch weiterhin unsicher. So müssen Anlagen der Generation V2.1 Home durch Geräte der Baureihe V3 hybrid duo ausgetauscht werden. Hier bleibt fraglich, ob die Geräte mit den integrierten Wechselrichtern nach erfolgter Umrüstung weiterhin mit den externen Wechselrichtern der Photovoltaikanlagen kompatibel sind.

Betroffene Senec-Kunden sollten daher jetzt handeln, um die Verjährung wichtiger Rechte zu verhindern.

SPL Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung im

Online-Check

oder unter der

0221 828 29 758

an.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt im Zusammenhang mit dem Speicherskandal hunderte Senec-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.

Seine Kanzlei SPL Rechtsanwälte ist mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Speichernutzer bestens vertraut.

Foto(s): Feuerwehr Burladingen, SWR


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