Sensationeller Erfolg gegen BMW Bank am LG Ravensburg

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Fehlerhafte Verträge: Widerruf Autokredit bei der BMW Bank erfolgreich

Eine der größten juristischen Sensationen der letzten Jahre ist der Widerruf des Autokredits, von dem immer mehr Autokäufer profitieren. Den nächsten Erfolg vor Gericht konnte am 30.07.2019 die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei erreichen. Der BMW Bank wurde am LG Ravensburg (Aktenzeichen 2 O 115/19) eine herbe Niederlage beigebracht. 

Der Kunde ist seinen, im August 2016 gekauften, Mini Cooper nach dem Urteil etwa drei Jahre lang kostenlos gefahren. Denn das Urteil ist ein voller Erfolg: Obwohl er rund 50.000 Kilometer mit dem Mini Cooper zurückgelegt hatte, erhält der Kunde den gesamten Betrag zurück, den er bisher gezahlt hatte – alle Raten und die Anzahlung.

Vom gesamten Betrag in Höhe von 20.626,56 Euro wird kein Nutzungsersatz abgezogen. Die noch ausstehenden Raten muss er nicht mehr zahlen. „Für Manchen mag diese Rechtsfolge gegenüber der BMW-Bank hart erscheinen. Vom Gesetzgeber ist es jedoch so gewollt”, erklärt Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner bei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. 

So lief der Prozess am LG Ravensburg

Wie viele Autokäufer mittlerweile wissen, berechtigen Fehler in den Kreditverträgen fast aller Banken zum Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags, selbst wenn der Vertragsschluss schon einige Jahre her ist. Auch in diesem Fall bei der BMW Bank wurden diese Fehler im Vertrag gefunden: Missverständliche bzw. falsche Angaben im Autokreditvertrag machen es dem Kunden möglich, den Vertrag zu widerrufen. Damit wird der Vertrag rückabgewickelt und der Kunde hat Anspruch auf alle bislang gezahlten Raten.

Bei anderen Urteilen gewährten die Gerichte zum Teil noch Ansprüche der Bank auf die sogenannte Nutzungsentschädigung als Ausgleich für gefahrene Kilometer. Das Ravensburger Gericht folgte aber der verbraucherfreundlichen Auslegung des Gesetzes, wonach die Bank für die zurückgelegten Kilometer und den damit einhergehenden Wertverlust des Autos keinen Ersatzbetrag verlangen kann.

Erfolgsaussichten jetzt noch besser

Das Urteil ist eine weitere Verbesserung der Erfolgsaussichten für BMW-Kunden, die den attraktiven finanziellen Vorteil durch den Widerrufsjoker erhalten möchten. Und darüber hinaus ist der Fehler, der im aktuellen Fall ausschlaggebend für die Widerrufsmöglichkeit war, auch in Verträgen vieler anderer Banken enthalten. „Dieses Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in der aktuellen, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und kann allen Autobesitzern helfen, die ihr Fahrzeug per Kredit finanziert haben”, so Ruvinskij. 

Widerruf Autokredit schon in den vergangenen Jahren erfolgreich

Schon in den vergangenen Jahren haben viele Kunden unterschiedlichster Banken wie etwa der Volkswagen-Bank und der Mercedes-Benz Bank mit Erfolg den Widerruf ihrer Autokredite erfolgreich durchgesetzt. „Da die Banken nahezu wortgleiche Formulierungen millionenfach verwendet haben und damit die Rechtslage sehr ähnlich ist, war es nur folgerichtig, dass nun auch die BMW Bank die ersten Urteile gegen sich hinnehmen muss. Dennoch ist es erfreulich, dass die Richter unserer Rechtsauffassung gefolgt sind.” erklärt Ilja Ruvinskij.

Der Widerruf Autokredit ist für alle Autobesitzer interessant, die das Fahrzeug per Kredit finanziert haben. Insbesondere können aber Dieselkäufer profitieren, die aufgrund des Abgasskandals und des daraus resultierenden Wertverlustes sowie der Fahrverbote in Innenstädten ihren Diesel nun loswerden möchten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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