SGB II: Dürfen Leistungen ohne Bescheid eingestellt werden?

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Dürfen Jobcenter laufende Leistungen einstellen, ohne hierüber einen Bescheid zu erteilen?

Diese Frage wird mir in meiner täglichen Praxis immer wieder gestellt, wenn Menschen zu mir kommen, weil sie plötzlich kein Geld mehr bekommen.

§ 40 SGB II verweist auf § 331 SGB III

Rechtlich gesehen dürfen die Jobcenter grundsätzlich vorläufig Zahlungseinstellungen vornehmen, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass Leistungen zu Unrecht erbracht werden und der Leistungsbescheid für die Vergangenheit aufzuheben wäre.

Ob diese strengen Voraussetzungen immer vorliegen, darf aber bezweifelt werden, denn häufig handeln die Behörden aus Verdachtsfällen heraus, ohne harte Fakten auf dem Tisch liegen zu haben.

Behörden pervertieren oft die Beweislast

„Dann beweisen Sie mal, dass es nicht so ist“, heißt es immer wieder. Doch genau dies ist falsch.

Die Behörde muss nachweisen, dass ihr konkrete Anhaltspunkte und Tatsachen vorliegen, welche von Gesetzes wegen dazu führen, dass Leistungen ruhen oder nicht erbracht werden müssen.

Information muss aber sein

Wenn die Auskünfte dann noch nicht einmal auf den Angaben des Leistungsberechtigten beruhen, sind die Behörden auch gesetzlich dazu verpflichtet, den Leistungsempfänger darüber zu informieren, dass und weshalb die Leistungen eingestellt worden sind. Auch muss er dazu angehört werden.

Dies erfolgt aber oft überhaupt nicht. Erst auf Nachfrage wird dann eine Auskunft gegeben.

Drei Schritte, die man tun sollte

Sollte Ihnen so etwas im Leistungsbezug widerfahren, sollten Sie:

  1. Die Behörde ansprechen/anrufen und nachfragen, was los ist.
  2. Die Dinge richtigstellen, wenn kein Grund für die Leistungseinstellung besteht.
  3. Schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen, um die notwendigen (richtigen) Schritte einzuleiten und möglichst schnell wieder Leistungen zu erhalten.

Wenn kein Grund zur Leistungseinstellung vorliegt, wehren Sie sich, schnell und effektiv, mit Ihrem Rechtsanwalt!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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