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“SIA – 1000 Forms of Fear (Album)” – Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Am heutigen Tag haben wir unzählige Anfragen wegen des Vorwurfs der Verbreitung des aktuellen Studioalbums der australischen Singer/Songwriterin SIA „1000 Forms of Fear” über Internettauschbörsen. Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer datieren alle vom 06.03.2015 und sind im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wurden. Wie wir es von Abmahnungen kennen, wird dem Abgemahnten vorgeworfen, in einer von der Ipoque GmbH dokumentierten Zeit das Album der Künstlerin SIA über die Tauschbörse Bittorrent zum Download angeboten zu haben.

Was wird gefordert?

  1. Wie in Abmahnungen üblich, verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München zunächst binnen einer relativ kurzen Frist von 10 Tagen die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dabei ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Exemplar einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt.
  2. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 815,00, welche sich aus EUR 600,00 Schadensersatz und EUR 215,00 Aufwendungsersatz zusammensetzt. Für den Zahlungseingang wird eine Frist von 20 Tagen gesetzt.

Wie reagiert man richtig?

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist VORSICHT geboten. Auf keinen Fall sollten Sie ohne eine Prüfung des konkreten Sachverhalts die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Auch von der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abzuraten.

Eine Unterlassungserklärung muss am Ende nur derjenige abgeben, der entweder Täter oder Störer ist, d.h. die Tat selbst begangen hat oder durch Pflichtverletzungen (wie z.B. den Betrieb eines offenen WLAN) die Rechtsverletzung pflichtwidrig ermöglich hat.

Ob Sie also in Ihrem konkreten Fall überhaupt verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung abzugeben, hängt von diversen Faktoren ab und ist jedem konkreten Einzelfall zu überprüfen.

Was die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz angeht, ist ebenfalls anhand der konkreten Sachlage zu beurteilen, ob Sie überhaupt eine Zahlung an Waldorf Frommer leisten müssen.

Unser Tipp:

Sollten Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Abmahnkanzlei erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und profitieren Sie von der Erfahrung aus diversen Abmahnangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder telefonisch.

In einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch informiere ich Sie über die Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall, gebe Ihnen eine Risikoeinschätzung und erläutere Ihnen die Kosten, die für meine Beauftragung entstehen. Hierbei werden in aller Regel transparente Pauschalhonorare vereinbart, bei denen keine versteckten Zusatzkosten entstehen.

Folgende Vorteile können wir Ihnen bieten:

- bundesweit tätig
- kein Termin vor Ort notwendig
- schnelle Kommunikation per Telefon, Email und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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