Sie müssen unbedingt noch zur Hauptuntersuchung mit blauer Plakette im Jahr 2020

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Achtung! Mit dem Jahreswechsel 2020 / 2021 ändert sich auch wieder die Gültigkeit der Plaketten für die Hauptuntersuchung.

PKW-Fahrer, die auf ihrem Kennzeichen noch eine blaue Plakette haben, müssen ihr Fahrzeug noch in diesem Jahr zu Hauptuntersuchung beim TÜV vorstellen!

Ab Januar 2021 dürfen nur noch gelbe, braune und rosa Plaketten unterwegs sein.

Achten Sie bitte unbedingt darauf!

Ansonsten droht ein entsprechendes Bußgeld.

Da man die Farbe der Plaketten schon aus kurzer Entfernung erkennen kann, können bei entsprechenden Kontrollen die Plaketten farblich einsortiert werden. Die blaue Plakette steht für das Jahr 2020, die gelbe für das Jahr 2021, die braune Plakette für das Jahr 2022 und Rosa für 2023.

Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kfz vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kfz am Straßenverkehr teilnimmt.

 Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zu Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die Hauptuntersuchung tragen muss.

 Neuwagen müssen nach 3 Jahren zu Haupt - und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in einem 2-Jahres-Rhythmus. Die Hauptuntersuchung stellt die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicher.

 Die Hauptuntersuchung ist umgangssprachlich meist einfach nur der „TÜV", weil der technische Überwachungsverein früher das Monopol für die Untersuchung hatte. Inzwischen dürfen auch andere technische Prüfstellen und amtlich anerkannte Überwachungsorganisation wie z.B. Dekra, GTÜ oder KÜS die Hauptuntersuchung durchführen.

 Sollten Sie Fragen zum Ordnungswidrigkeitsrecht haben, melden Sie sich:

Telefon: 

02365/42475

02362/9961567

 

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